Hallo transpore,
das Thema der Kodierbarkeit von pflegerischen Tätigkeiten wurde z.B. hier diskutiert und hat meiner Meinung nach trotz der Änderungen/ Überarbeitungen des OPS-Katalogs an Aktualität nicht verloren.
Zu1)
Eine komplette Übernahme der Körperpflege würde ich nicht mit OPS abbilden, es sei denn dass hierbei therapeutische Arbeit erkennbar ist, z.B. Basale Stimulation.
Eine unterstützende Tätigkeit der Pflege im Rahmen eines alltagsbezogenen Trainings zur Förderung oder zum Erhalt der Fertigkeiten, Fähigkeiten oder der Selbstständigkeit bei der Selbstversorgung oder in anderen Bereichen der ATL wären kodierbar.
An solchen Punkten stelle ich immer wieder fest, was seit Jahren vom Pflegedienst im Zusammenhang mit der Kodierung verlangt wird (Ist das schon kodierbare Therapie oder ist das noch reine Pflegeleistung /Routine/Sockelleistung?).
Zu 2)
Die durch den Pfleger geleitete „Gartenpflege“ ist meiner Ansicht nach mit Therapieeinheiten durch Pflegefachpersonen bei Erfüllung der anderen Vorgaben (Dauer, Gruppengröße) im Sinne von Aktivierungsbehandlung, Training sozialer Kompetenzen oder sensorisch fokussierter Arbeit abbildbar, da im gesamttherapeutischen Kontext die Gartentherapie nicht nur die Wahrnehmung anspricht sondern auch z.B. zur Kommunikation oder zur Krankheitsbewältigung genutzt werden kann.
Letztendlich lässt sich aus dem Code nicht erkennen, ob die Gartentherapie durch eine Pflegefachperson oder durch einen Spezialtherapeuten erbracht wurde.
Zu3)
Egal ob Regel-, Intensiv- oder Psychotherapeutische Komplexbehandlung:
„Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden“.
In der genannten Konstellation wäre es im Hinblick auf eine Abbildung der Multiprofessionalität eine Idee die Stationsrunde von einem Arzt und einer Pflegekraft zu kodieren.