Beiträge von TWaK

    Hallo runa 50,

    der Begriff Krise wird heutzutage schon (fast inflationär) für die Exazerbation einer Erkrankung gebraucht. Der eigentliche Krisenbegriff, der in dem OPS-Code wie auch in der Fachliteratur beschrieben wird, ist mit einem Auslöser verbunden.
    Die Auslöser für die im Code genannten „außergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände“ könnten z.B. sein: Veränderungen im Leben, psychosoziale Belastungen oder Bedrohungen (Arbeitsplatzverlust, Partnerschaftskonflikte oder Verlust eines Angehörigen, Wohnungsverlust), Schicksalsschläge, Katastrophen, Traumen, Gewaltverbrechen, usw..

    Daraus kann eine psychische/seelische Störung resultieren, da bei den betroffenen Menschen die Ressourcen und Strategien zur Bewältigung der Ereignisse nicht ausreichen.

    Hallo BIMEDI,

    die 50 Minuten können nicht als kriseninterventionelle Behandlung und gleichzeitig mit Therapieeinheiten kodiert werden.
    Wenn der Arzt sich die 50 Minuten zusammenhängend mit dem Patienten beschäftigte, dann könnte die Zeit mit Therapieeinheiten erfasst werden (z.B. im Aufwand vergleichbares Verfahren zum supportiven Gespräch).

    Guten Tag KODISI,

    entsprechend des Hinweistextes des Codes 9-984 könnte in dem beschriebenen Fall eigentlich nur die Pflegestufe 3 (9-984.2) kodiert werden.

    Zitat

    Wechselt während des stationären Aufenthaltes die Pflegestufe, ist der Kode für die höhere Pflegebedürftigkeit anzugeben.

    Guten Tag miteinander,

    zunächst möchte ich ck-pku für die Recherchen und die hier im Forum geteilten Information herzlichst danken.
    Neben der vollständigen Video-Aufzeichnung findet sich auf der Seite des Deutschen Bundestages eine Meldung / Zusammenfassung der Fachdebatte über PEPP .
    (Falls sich vielleicht die Zeit für die Auzeichnung (ca. 90 Minuten) nicht finden lässt.)

    Guten Tag miteinander, 

    da der Code 9-646 nur Merkmale, jedoch keine zeitlichen Vorgaben beinhaltet und in manchen Fällen die Klärung bzw. die Regelung länger als 30 Minuten (am Stück) dauert, stellte sich uns die Frage, ob diese Zeit gleichzeitig mit Therapieeinheiten erfasst werden könnte.

    Was dafür spricht, ist ein fehlender Ausschluss der doppelten Kodierung wie z.B. bei der kriseninterventionellen Behandlung (9-641): „Diese Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-640) angerechnet werden“. 

    Was gegen eine gleichzeitige Erfassung mit Therapieeinheiten sprechen könnte, ist halt die zeitliche Unabhängigkeit, sodass eine Klärung auch mehrere Stunden in Anspruch nehmen kann und dieses bereits mit dem Code 9-646 abgebildet / abgegolten ist. 

    Wie sehen es die anderen Forumsmitglieder?

    Hallo Jorge,

    ganz grob:
    bei der Kalkulation der PEPPs für 2014 hat InEK feststellt, dass die PEPPs P004Z, PA15A und PA02A bei langen Verweildauern eine bessere Vergütung bedeuten als die Einstufung in die Prä-PEPP P003x, wenn ein Fall sowohl in die PSY-PEPP passt wie auch wegen der 1:1-Betreuungszeiten die Prä-PEPP-Kriterien erfüllt.
    Damit es trotz der Zuordnung in die P003 nicht zu einer geringeren Vergütung kommt, ist die Funktion "Vermeidung Mindervergütung für Langlieger" eingeführt worden (s. S. 35 Definitionshandbuch PEPP-Version 2014).
    Genauere Informationen finden sich im Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des PEPP-Systems für 2014 ab Seite 55 und im speziellen auf Seiten 57+58.

    Hallo miteinender,

    obwohl in den Hinweistexten der Kodes die gleichzeitige Kodierung der erbrachten Leistung nicht explizit exkludiert ist, kann diese meiner Ansicht nach nicht
    gleichzeitig in beiden Kodes angegeben werden. Damit würde diese doppelt „berechnet“.

    Mit dem Kode der psychosozialen Notlagen (9-646) soll der Aufwand zur Abwendung oder Unterstützung bei der Bewältigung der Notlage berücksichtigt bzw. dargestellt werden. Beim Entlassungsaufwand (9-645) geht es um den Aufwand im Zusammenhang von komplexen Entlasssituationen. Zudem beinhalten beide Kodes Mindestmerkmale, die einzuhalten sind.

    Bei den Leistungen, die beiden Kodes zugeordnet werden könnten, müsste es aus der Dokumentation hervorgehen, in welchem Kontext diese erbracht wurden.

    Guten Tag miteinander,

    die Berechnung der Therapieeinheiten ist, wie vom Anyway beschrieben. In der Online-Version ist der Anhang aufgeführt.

    Die veränderte Formulierung zur Addition der Intensivmerkmale kann einerseits tatsächlich keine faktische Änderung bedeuten, andererseits kann diese so verstanden werden, dass mit jeder Anzahländerung ein neuer Zyklus (von max. 7 Tagen) begonnen wird. Wenn das der Fall sein sollte, dann könnte es sich in manchen Fällen auf die PEPP-Zuordnung (Vergütung) auswirken (s. im Definitionshandbuch: Funktion Intensivbehandlung bei Erwachsenen, ab 3 Merkmalen, mit hohem Anteil).

    Hallo transpore,

    das Thema der Kodierbarkeit von pflegerischen Tätigkeiten wurde z.B. hier diskutiert und hat meiner Meinung nach trotz der Änderungen/ Überarbeitungen des OPS-Katalogs an Aktualität nicht verloren.

    Zu1)
    Eine komplette Übernahme der Körperpflege würde ich nicht mit OPS abbilden, es sei denn dass hierbei therapeutische Arbeit erkennbar ist, z.B. Basale Stimulation.
    Eine unterstützende Tätigkeit der Pflege im Rahmen eines alltagsbezogenen Trainings zur Förderung oder zum Erhalt der Fertigkeiten, Fähigkeiten oder der Selbstständigkeit bei der Selbstversorgung oder in anderen Bereichen der ATL wären kodierbar.
    An solchen Punkten stelle ich immer wieder fest, was seit Jahren vom Pflegedienst im Zusammenhang mit der Kodierung verlangt wird (Ist das schon kodierbare Therapie oder ist das noch reine Pflegeleistung /Routine/Sockelleistung?).

    Zu 2)
    Die durch den Pfleger geleitete „Gartenpflege“ ist meiner Ansicht nach mit Therapieeinheiten durch Pflegefachpersonen bei Erfüllung der anderen Vorgaben (Dauer, Gruppengröße) im Sinne von Aktivierungsbehandlung, Training sozialer Kompetenzen oder sensorisch fokussierter Arbeit abbildbar, da im gesamttherapeutischen Kontext die Gartentherapie nicht nur die Wahrnehmung anspricht sondern auch z.B. zur Kommunikation oder zur Krankheitsbewältigung genutzt werden kann.
    Letztendlich lässt sich aus dem Code nicht erkennen, ob die Gartentherapie durch eine Pflegefachperson oder durch einen Spezialtherapeuten erbracht wurde.

    Zu3)
    Egal ob Regel-, Intensiv- oder Psychotherapeutische Komplexbehandlung:
    Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden“.
    In der genannten Konstellation wäre es im Hinblick auf eine Abbildung der Multiprofessionalität eine Idee die Stationsrunde von einem Arzt und einer Pflegekraft zu kodieren.