Beiträge von TWaK

    Guten Tag Dirk und Willkommen im Forum,

    Im Abschlussbericht zur Entwicklung des PEPP-Systems auf Seite 73 gibt InEK an, dass das Alter als möglicher Kostentrenner untersucht wurde:

    Zitat

    In den Strukturkategorien Psychiatrie und Psychosomatik wurden ebenfalls verschiede-ne Altersbedingungen auf die Eignung als Kostentrenner analysiert. Dabei erwies sich ein Alter größer als 65 Jahre als hinsichtlich Fallzahl und Kostentrennung am besten geeignetes Kriterium. Teilweise konnte hier auch in Kombination mit komplizierenden Nebendiagnosen eine Differenzierung und Aufwertung von Fällen erreicht werden.

    Im Anhang 5 ab Seite 93 finden sich die Mittelwerte der Tageskosten, Verweildauer und des Alters der PEPPs.

    Hallo Anyway und helmutwg,

    ja, in der Tat gehört die psychotherapeutische Komplexbehandlung (9-62) nicht ganz in die diesen Thread hinein und kann für einen Leser verwirrend sein.
    Das habe ich bei meiner Antwort übersehen. Sorry dafür.
    Vielleicht könnten die Posts zu 9-62 verschoben werden? Ist in anderen Foren auch möglich.

    Guten Tag bjoerndalen,

    3 TE pro Woche reichen alleine nicht aus die psychotherapeutische Komplexbehandlung (9-62) zu kodieren.
    Aus den Mindestmerkmalen lassen sich Dokumentationsanforderungen erkennen.

    Zitat

    Der Kode ist für Patienten anzuwenden, bei denen die Art und/oder Schwere der Erkrankung eine intensive psychotherapeutische Behandlung notwendig machen. Der Patient muss hierfür ausreichend motiviert und introspektionsfähig sein.

    Das sollte mMn (irgendwo) in der ärztlichen Dokumentation festgehalten sein.

    Zitat

    Die Indikation für die psychotherapeutische Komplexbehandlung muss durch einen Facharzt (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde, Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie) oder einen psychologischen Psychotherapeuten gestellt werden

    Die Aufzählung der Fachärzte in den Klammern enthält kein „z.B.“ wie in den Berufsgruppen, die vorhanden sein sollen. Damit wäre die Liste meiner Ansicht nach abschließend. Alternativ kann die Indikation vom psychologischen Psychotherapeuten gestellt werden. Eine Indikation durch den Psychologen dürfte nicht haltbar sein, weil ein Psychotherapeut noch eine weitere Ausbildung nach dem Psychologiestudium vorweisen muss (bei Interesse s. http://www.psychotherapeutenkammer.de/allgemeines.html)


    Dann kommen die erwähnten durch Ärzte oder Psychologen erbrachten 3 TE/Behandlungswoche.


    Zitat

    Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde)

    Für eine belastbare Dokumentation würde ich das Ziel der Therapie zu Beginn der Behandlung nennen.

    Guten Tag Coalitio,

    Frohes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2013.

    Die Kodierung ist vom Grundsatz her korrekt. Beide Kodes können angeben werden.

    Vielleicht hilft ein Blick in die DKR-Psych.
    In der PP005b Multiple/Bilaterale Prozeduren findet sich ein vergleichbares Beispiel (s. Leistungsperiode 3 und 4 auf Seite 22).

    Wie sind Sie auf die 6,813 TE der Spezialtherapeuten gekommen?

    Guten Tag Kannallesfragen,

    in den Kodes 9-60 - 9-63 wird der Begriff Pflegefachpersonen beschrieben/definiert:

    Zitat

    Pflegefachpersonen (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger)

    Hallo Antonella,

    aus der Erwähnung des Wortes "ungeplant" im Zusatzkode für die Krisenintervention zu schließen, dass die Therapieeinheiten z.B. in der Regel- oder Intensivbehandlung geplanten Charakter haben müssen, halte ich für zu weit gegriffen,

    Da bin ich etwas anderer Auffassung. Ich sage nicht, dass die Behandlung bis ins letzte Detail durchgeplant sein muss, jedoch sehe ich in den Texten des OPS entsprechende Hinweise für einen Therapieplan. Im Hinweistext des Bereiches 9-60 – 9-64 steht z.B.:

    Zitat

    Die Behandlung erfolgt als ärztlich indizierte Diagnostik und Therapie im therapeutischen Milieu mit
    Bezug auf das Lebensumfeld oder im Lebensumfeld des Patienten
    Die Anwendung von Therapieverfahren erfolgt in individuell auf den Patienten abgestimmten
    Kombinationen und Dosierungen

    Damit wird wohl ausgedrückt, dass die Behandlung auf die Probleme, Ressourcen und Bedürfnisse des Patienten angepasst sein sollte. Darüber hinaus ist bei Aufenthalten von mehr als 6 Tagen die wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs durchzuführen. Dabei wird wohl die Therapie überprüft und auf den Zustand des Patienten abgestimmt.
    Kurzum: das sind Charakteristika einer Therapieplanung.


    Der Satz "Diese Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-640) angerechnet werden" bedeutet lediglich, dass die erbrachten Minuten nicht in beide Kodes eingehen dürfen.

    Das sehe ich genauso!
    Das was ich hinterfrage ist, ob die Maßnahmen der krisentinterventionellen Behandlung in TE dargestellt werden können, anstatt mit dem Kode 9-641, wenn a) die 90 Minuten nicht überschritten werden und zugleich b) die einzelnen Maßnahmen länger als 25 Minuten dauern. Und das alles im Nachhinein. Im Nachhinein, weil die Krisensituation kommt und sie da ist ohne darauf zu warten oder Rücksicht zu nehmen, ob sich der Stationsarzt oder der Psychologe im Hause befinden.
    Bei Anordnung und Beginn der Behandlungsmaßnahmen im Sinne Kodes kann sicherlich die Dauer nicht vorhergesagt werden. Die Möglichkeit der Umwandlung in TE steht im OPS-Text nicht geschrieben. Impliziert die nicht gegebene Möglichkeit der gleichzeitigen Kodierung sowohl in 9-641 wie auch in den Primärkodes automatisch die Wahl (entweder KIB oder TE)?

    Eine verkürzte Krisenintervention erfüllt sicherlich die Kriterien der Therapieeinheiten in Regel- oder Intensivbehandlung (z.B. als supportives Einzelgespräch), während eine Einzeltherapie über mehr als 1,5 Stunden wohl meistens nicht die zusätzlich erforderlichen Bedingungen des Kodes für die kriseninterventionelle Behandlung erfüllt.

    Einverstanden, auch wenn ausgerechnet das supportive Einzelgespräch im Intensivkode nicht aufgeführt ist, aber dann wäre ein Verfahren im vergleichbaren Aufwand vorhanden.

    Guten Tag miteinander,

    isoliert betrachtet sagt dieser Satz m.E. aus, dass die für die kriseninterventionelle Behandlung verwendete Zeit nicht mit Therapieeinheiten abgebildet werden kann. Untermauert wird diese Aussage auch in den Hinweistexten der Primärkodes 9-60 – 9-63, in denen genannt wird, dass die kriseninterventionelle Behandlung gesondert zu kodieren ist.

    Das Merkmal der tagesbezogenen Behandlung mit einem hohen Personaleinsatz, der mit dem Kode abgebildet werden soll, wird mit der Dauer von mehr als 90 Minuten festgelegt (also 91 Min. und mehr). Bei der Zeitunterschreitung böte sich evtl. eine Umwandlung in TE an als „im Aufwand vergleichbares Verfahren“ z.B. zum supportiven Gespräch, das allerdings in der Intensivbehandlung (9-61) nicht aufgeführt ist.
    Die festgelegte Dauer ist aber ein Aspekt, der mMn nicht isoliert betrachtet werden sollte. In Verbindung mit den anderen Merkmalen stellt sich die Frage, ob die alleinige Reduktion auf den Zeitaufwand für eine Verschlüsselung als TE ausreichend ist.


    Neben der Beschreibung der Krise, der Befundung und ärztlichen Anordnung der K.I.B wird in den Mindestmerkmalen des Kodes 9-641 aufgeführt, dass im Rahmen dieser Behandlung

    Zitat

    vordringliche, ungeplante (außerhalb des vorgegebenen Therapieplans), Orientierung gebende, einzeltherapeutische Kontakte (ggf. auch durch 2 Therapeuten oder Pflegefachpersonen) mit dem Patienten und/oder den Kontaktpersonen des Patienten

    erfolgen.

    Der Aspekt des Therapieplans könnte als ein Hinweis gesehen werden, dass die therapeutischen Verfahren für die Abbildung der Behandlung mit den Primärkodes geplant sein müssen, was anhand des Hinweistextes zur patientenindividuellen abgestimmten Kombinationen und Dosierungen gestützt wird. Das betrifft auch den 9-641, schließt m.E. die Kodierung von TE und einer K.I.B an einem Tag nicht aus, jedoch deuten die ungeplanten einzeltherapeutischen Kontakte auf eine Einschränkung der Umwandlungsmöglichkeit in TE.

    Wenn die K.I.B angeordnet und durchgeführt wurde, weiß ich nicht, ob das im Nachhinein so einfach aufgrund der Zeitvorgabe in TE geändert werden kann, weil sonst nichts abzurechnen wäre.

    Guten Tag Brian Martin,

    wenn die in den Kodes gegebenen Voraussetzungen der abgeschlossenen Ausbildung und des vergüteten Arbeitsverhältnisses erfüllt sind, dann können m.E. die Diplom-Sozialpädagogen zu den Spezialtherapeuten gezählt werden.
    Hierfür sprechen auch die nicht abschließende Aufzählung der Berufe sowie Überschneidungen oder Tätigkeiten der Sozialpädagogen im Bereich der Sozialarbeit.

    Guten Tag butterblume

    die beschriebenen Symptome passen eher zur Intensivbehandlung (Merkmal: Entzugsbehandlung mit vitaler Gefährdung) als zur
    krisenintervetionellen Behandlung.
    Mit der K.I.B werden Patienten bei der Bewältigung plötzlicher, dramatischer Veränderungen oder Ereignisse im Leben (z.B. Tod in der Familie, Gewalt, Unfall u.ä.) therapeutisch unterstützt.