Guten Tag zusammen,
folgendes Problem würde ich Ihnen gerne schildern:
Eine Mutter kommt zu einer Entbindung, wird stationär aufgenommen und bekommt ihr Kind. Nachdem die Geburt vollzogen ist, wird sie aus dem Krankenhaus entlassen und der Sgl. mit. Da der Sgl. nun nur für ein paar Stunden im KH verweilt hat, stellt die Krankenkasse bei der Bezahlung jetzt auf Durchzug. Sie sagt, dass gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 FPV 2007 - FPV 2010 eine Neugeborenen-DRG nur dann abgerechnet werden kann, wenn das Kind nach der Versorgung im Kreissaal weiter auf eine Wochenstation verlegt und versorgt wurde.
Falls es sich um ein Neugeborenes handelt, welches direkt vom Kreissaal nach Hause entlassen wurde, kann der Fall nur als ambulante Leistung abgerechnet werden.
Wie gehe ich damit um, gibt es Gesetzestexte die diesen Sachverhalt näher beleuchten. Die FPV kenne ich, meine aber, dass man den Inhalt des Textes auch ander auslegen kann.
Freue mich von Ihnen zu hören.
Vielen Dank und viele Grüße