Beiträge von mschiermann

    Guten Morgen zusammen und erst einmal herzlichen Dank für die Antworten.
    Ich sehe das so in etwas wie rhodolith, wobei unser Medizincontroller Chef meinte, dass man nicht jeden Patienten rund um die Uhr bewachen kann. Aber es könnte schon sein, dass die Kasse uns darauf aufmerksam macht. Ich werde erst einmal versuchen diesen Fall auf die Kasse abzuwälzen. Vielleicht kommen wir ja hier damit durch.
    Ich freue mich über noch weitere interessante Antworten zu diesem Thema.

    Viele Grüße

    Guten Morgen,

    folgenden Sachverhalt würde ich gerne schildern:

    Ein Patient befindet sich stationär in unserem Krankenhaus. Der Patient ist orientierungseingeschränkt und hat das Krankenhaus verlassen. NAch ein paar Stunden wird der Patient von der Polizei aufgegriffen und per Krankentransport ins Krankenhaus zurückgebracht. Wer muss hier die Transportkosten übernehmen?

    Freue mich auf zahlreiche Antworten.

    Danke.

    Viele Grüße

    Guten Tag zusammen,

    folgendes Problem würde ich Ihnen gerne schildern:

    Eine Mutter kommt zu einer Entbindung, wird stationär aufgenommen und bekommt ihr Kind. Nachdem die Geburt vollzogen ist, wird sie aus dem Krankenhaus entlassen und der Sgl. mit. Da der Sgl. nun nur für ein paar Stunden im KH verweilt hat, stellt die Krankenkasse bei der Bezahlung jetzt auf Durchzug. Sie sagt, dass gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 FPV 2007 - FPV 2010 eine Neugeborenen-DRG nur dann abgerechnet werden kann, wenn das Kind nach der Versorgung im Kreissaal weiter auf eine Wochenstation verlegt und versorgt wurde.

    Falls es sich um ein Neugeborenes handelt, welches direkt vom Kreissaal nach Hause entlassen wurde, kann der Fall nur als ambulante Leistung abgerechnet werden.

    Wie gehe ich damit um, gibt es Gesetzestexte die diesen Sachverhalt näher beleuchten. Die FPV kenne ich, meine aber, dass man den Inhalt des Textes auch ander auslegen kann.

    Freue mich von Ihnen zu hören.

    Vielen Dank und viele Grüße

    Guten Tag,

    seit einiger Zeit bekommen wir von Krankenkassen Schreiben zugesandt, die meinen sie müssten uns die MDK-Summe nicht bezahlen, weil der MDK zu einer Fehlkodierung gekommen sei. Es gibt hier auch ein Urteil des Bundessozialgerichtes Az: B 1 KR 1/10 R. Wie verhalten Sie sich gegenüber solchen Schreiben. Bestehen Sie auf die Zahlung der MDK-Summe oder geben Sie klein bei uns akzeptieren das? Freue mich über zeitnahe Antworten.

    Einen schönen Tag.

    Guten Tag,

    unser Krankenhaus möchte gerne eine neue Wahlleistungsstation schaffen. Derzeit überlegen wir 24 Betten zu implementieren. Es gibt eine bestimmte Formel mit der ich anhand der Behandlungstage ausrechnen kann, wieviele Betten man über das Jahr hinweg benötigt um eine evtl. annähernde 100% Auslastung zu schaffen, nur leider kann ich diese nicht finden. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir dabei behilflich sind und mir ggfs. auch ein Beispiel dabei schreiben.

    Ich danke und wünsche einen schönen Tag.

    Viele Grüße