Beiträge von gefde

    Hallo Forum,

    ein interessanter Beitrag. Wir verhandeln einen ähnnlichen Fall mit einer Privatkasse, bei dem es um die respiratorische Insuffizienz bei Asthma bronchiale geht.
    Wir argumentieren wie folgt: Asthma bronchiale und respiratorische Insuffizienz mit konsekutiver Sauerstofftherapie tritt nicht regelhaft auf, deshalb kann die respiratorische Insuffizienz mit unterschiedlicher Ausprägung (partial/global) als eigenständiges Problem mit besonderer Behandlung und Überwachung gesehen werden.
    Über die Definition der GKind kann sicher gestritten werden, dann sollte jedoch der MDK in seinem Gutachten klar darlegen, welche Definition in ihrem Fall herangezogen wird z.B. Berücksichtigung der speziellen klinischen Symptome im Kindesalter, Blutgase usw.

    Weder in den Deutschen Kodierrichtlinien noch in der ICD-10-GM 2005 Systematik unter J00-J99 Krankheiten des Atmungssystems finden sich eindeutige Bemerkungen bzw. Exclusiva, wann und ob eine respiratorische Insuffizienz bei Pneumonien oder Asthma bronchiale bereits enthalten ist bzw. nicht gesondert zu kodieren ist. Deshalb sollte im Gutachten die Frage beantwortet werden, welche Textstellen in den Kodierrichtlinien denn gemeint seien. Solange keine definitive Klarstellung vorliegt, kann aus meiner Sicht nicht die Auffassung vetreten werden, das in jeder Penumonie und bei jedem Athma bronchiale die respiratorische Insiffzienz bereits enthalten ist. Im ICD-10-GM-Entwurf 2006 finden sich leider keine Neuigkeiten zum Thema.

    Grüsse aus RT
    G.Frauendienst-Egger
    FA Kinder- und Jugendmedizin
    Ltd. MCO

    Hallo,

    kürzlich wurde über das Thema Dekubitus und Qualität der Pflege diskutiert. Jetzt liegen in 2 Fällen Anfragen der Kostenträger vor, bei denen während des Aufenthalts ein Dekubitus I° aufgetreten war, jedoch bis zur Entlassung wieder abgeheilt war. Die Kassen gehen von Haftpflichtangelegenheiten aus und fragen jetzt nach dem Haftpflichtversicherer der Klinik. Wer hat ähnliche Erfahrungen? Sind so gesehen Komplikationen nicht generell gut für die Frage nach dem Verschulden, Komorbiditäten ein Fall für die Haftpflichtversicherung?

    Grüsse aus dem regnerischen Süden

    gefde

    Hallo,

    noch eine Frage zum Thema Senilität: wie wird die Konstellation von Senilität und Demenz beurteilt? Konkret: 94-jährige Patientin mit akuter Verwirrtheit bei Demenz (F05.1) mit Sturz, Verletzungen usw. und zusätzlich erhöhter Ressourcenverbrauch im Sinne von Hilfe bei den alltäglichen Leistungen? MDK-Meinung in diesem Fall: Senilität ist bereits in der Diagnose Demenz enthalten und kann nicht separat kodiert werden.

    Grüsse

    G.Frauendienst-Egger
    MCO Kreiskliniken Reutlingen

    Hallo,

    ... eine Versträndnisfrage: es handelt sich nach den angegebenen Informationen offensichtlich um Säuglinge mit einen Ikterus prolongatus mit einer sehr breiten Palette an Differentialdiagnosen, die Diagnosen P59.- treffen nach der Neonatalperiode in der Regel nicht mehr bzw. nur sehr selten zu. Sind es Kinder, die nach 28 Tagen immer noch stationär liegen oder erneute Aufnahmen? Welche Gründe führen dann zur erneuten stationären Aufnahme? Abklärung?

    Grüsse aus Reutlingen

    Georg Frauendienst-Egger
    Neonatologe
    Lt. Medizincontrolling

    Hallo,

    der MDK hat auch bei uns erstmals als endgültige Stellungnahme die Rechtmässigkeit der Diagnose R63.3 im Rahmen von Infekten abgelehnt. Die Meinnung der GKind wird als Umdeutung der Kodierrichtlinien abgewertet und weiterhin auf die Deutschen Kodierrichtlinien verwiesen: DKR 2003 D002b "... Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrundeliegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren. Die zugrundeliegende Krankheit ist anschließend als Nebendiagnose zu kodieren ..."
    Allerdings wird 1801a nicht berücksichtigt: "Obwohl Symptome im Allgemeinen nicht kodiert werden, wenn eine definitive Diagnose
    existiert, gibt es Fälle, bei denen die Symptome zu kodieren sind ..."
    und weiter: "f. bestimmte Symptome, zu denen zwar ergänzende Informationen vorliegen, die jedoch eigenständige, wichtige Probleme für die medizinische Betreuung darstellen. Der letzte Punkt ist von besonderer Bedeutung, da einige â€Symptome†aufgrund ihrer klinisch
    therapeutischen Relevanz ebenso wie die zugrundeliegende Krankheit eine Kodierung erfordern. Wird ausschließlich das Symptom behandelt (vgl. DKR D002b Hauptdiagnose (Seite 4),Beispiel 3), so wird das Symptom sogar zur Hauptdiagnose."

    Im Falle von Erbrechen bei Infekten ist die medizinsiche Hauptbehandlung ganau auf diesen Punkt ausgerichtet. Wir werden gegen die Beurteilung des MDK Wiederspruch einlegen. Interessant wäre nun noch die Stellungnahme der GKind und des INEK-Instituts.

    Im Übrigen tun sich wahrscheinlich ealle schwer, wegen 237,06.- EUR vor das Gericht zun ziehen ...

    Weiterhin frohes Kodieren

    G.Frauendienst-Egger
    Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
    Klinikum am Steinenberg Reutlingen
    OA Pädiatrie/MCO


    :besen:

    Hallo,

    die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (bwkg) ist derzeit noch der Meinung (6.3.2003), dass die Rückverlegungsregel in dieser Konstellation nicht greift: Optionshaus -> BPflV -> Optionshaus. Danach sind also 2 Fälle abzurechnen. Zumindest sollte die "gekürzte" Rechnung bis zur endgültigen Klärung nur unter Vorbehalt akzeptiert werden.

    Grüsse

    G.Frauendienst-Egger
    Medizincontroller
    Kreiskliniken Reutlingen

    Hallo,

    die Einschätzungen und Tipps zum Thema Infekte und Nahrungsverweigerung sind fast komplett.
    F50.- sollte in der Pädiatrie aber auch sonst nur Kindern Jugendlichen und Erwachsenen mit definierten Eßstörungen vorbehalten bleiben (Anorexia nervosa usw.) Wird z.B. bei geriatrischen Patienten vom MDK meist gestrichen.
    Bei Säuglingen und Kleinkindern spricht man von einer Dehydratation: bei einem Gewichtsverlust von mehr als 5% von leichten Formen, von mehr als 10% des Körpergewichts von schweren Formen, in diesem Zusammenhang ist die Diagnose Volumenmangel gerechtfertigt (sollte alles gut in der Akte dokumentiert sein). Wenn eine Blutgasanalyse vorliegt, kann bei einem Basenexzess von mehr als 6mmol/l noch eine Azidose (Ketonurie) kodiert werden.
    Zur Argumentation gegenüber Kassen/MDK: Kleinkinder neigen bei Infekten aller Art sehr schnell zu Erbrechen und/oder Nahrungsverweigerung, sodaß in diesen Fällen die Infusionstherapie in der Regel den stationären Aufenthalt rechtfertigt.
    P92.- ist nur bei Neugeborenen zu kodiern (Aufnahme bis zum 28.Lebenstag).

    Grüsse aus der Kinderklinik

    G.Frauendienst-EGger

    Hallo,

    das Problem mit einem Aufnahmegewicht über 9999g tritt auch in unserem System auf (SIEMENS medico, KODIP DRG-scout)und führt zur Fehler-DRG 960Z. Schon ab einem Gewicht von 7001g wird erstaunlicherweise ein Warnhinweis gegeben "Gewicht über 7000g sehr unwahrscheinlich - sind sie sicher?" Offensichtlich sind australische Säuglinge leichter oder der Übersetzer kam aus einem besonderen Fachgebiet. ;D
    Grüsse aus Reutlingen
    G.Frauendienst-Egger
    OA Pädiatrie