Beiträge von b-thieme

    Hallo Herr tfloeser,

    vielen Dank für Ihre Antwort, ich habe die Reanimation bis jetzt auch mit der 8-771 kodiert aber wann darf ich die 8-772 benutzen.

    In meinem Fall führt mich die 8-772 in einen ganz anderen DRG.


    Mit freundlichen Grüßen aus dem sonnigen Wilhelmshaven

    B.Thieme

    Hallo Forum,
    ich habe eigentlich gleich zwei Fragen und hoffe auf eine Antwort.

    Patient kommt mit dem RTW als Notfall aus einem anderen Krankenhaus,
    intubiert, beatmet, ZVK, arterieller Kanüle und Magensonde in unsere Klinik. Patient bekam bei dem Transport Infusionen und 2 EK`s,
    das verlegende Krankenhaus hat 10 EK´s mitgegeben.

    Der Patient hatte ein rupturiertes Bauchaortenaneurrysma und kam sofort in den OP. Im OP bekam der Patient noch 4 EK`s und meine Frage ist nun
    darf ich diese kodieren obwohl die EK,s aus dem anderen Haus sind.

    Blutdruck nicht meßbar,Asystolie wechselt mit Kammerflimmern, dann einzelne Kammerkomplexe, externe Herzmassage.
    Hier darf ich doch sicherlich die 8-772 operative Reanimation kodieren oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    B.Thieme

    Hallo Herr Stüber,

    schauen Sie bitte ins Definitionshandbuch 1, ADRG F39

    Dort steht DRG F39A Unterbindung und Stripping von Venen mit beidseitigem Eingriff oder Ulzeration oder äußerst schweren oder schweren CC

    Hauptdiagnose in Tabelle Tab-F39-1 oder PCCL > 2 oder mindestens zwei Prozeduren in Tabelle TAB-F39-3 oder Prozedur mit Zusatzkennzeichen B in Tabelle TAB-F39-3

    Haupdiagnose : I70.23 oder
    I70.24 oder
    I83.0 oder
    I83.2 und Nebendiagnose PCCL>2 = DRG F39A

    Oder Sie haben eine der oben genannten Diagnosen und einen OPS aus TAB-F39-3 als beidseitigen Eingriff

    Prozedur TAB-F39-3 : 5-385.70 B
    5-385.72 B
    5-385.74 B
    5-385.80 B
    5-385.84 B

    5-85.96 zählt nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    B.Thieme

    Hallo Forum,

    ich habe mal eine Frage zur Hauptdiagnose.

    Patient wurde am 22.08.04 im Rahmen einer Synkope mit Facialisparese aufgenommen. Durch das Sturzereignis war es zu der pertrochantärer Oberschenkelfraktur re. und Humerusfraktur re.Ein CCT erbrachte den Befund eines Multiinfarktsyndroms ohne Hinweis auf eine frische Ischämie. Am 24.08. zeigten sich EKG- und laborchemische Veränderungen im Sinne eines Myokardinfarktes.

    Was nehme ich in diesem Fall als Hauptdiagnose?


    Vielen Dank für die Antwort

    MfG
    B.Thieme

    Guten Morgen Forum,

    ich habe mal eine Frage zum Thema Prüfung der Unterlagen durch den MDK.Eine große KK in Niedersachsen fordert von fast jedem Patienten den Arztbrief,OP-Bericht und die Laborwerte an, um die Nebendiagnosen zu überprüfen. Dies geschieht im Auftrag des MDK, der wohl alle 14 Tage ins Haus der Krankenkasse kommt um die Unterlagen zu sichten und dann zu entscheiden ob Nebendiagnosen gestrichen werden oder die komplette Akte für den MDK in Hannover angefordert wird. Dies geschieht alles durch die Krankenkasse, von dem MDK habe ich bis heute nichts schriftliches gesehen.

    Es kommen von der Krankenkasse dann solche Erklärungen wie z.B.:
    Die Kodierung der Diagnose E87.6/Hypokalämie muss als Nebendiagnose widersprochen werden, da die E87.6 keine Eigenständige Diagnose darstellt, sondern als Nebenwirkung der medikamentösen Dauertherapie anzusehen ist. Dies setzt sich bei vielen anderen Nebendiagnosen fort.

    Meine Frage ist nun ob diese Handhabung so korrekt ist.

    MfG
    B.Thieme

    Hallo Forum!

    Ich habe da mal eine Frage betreffend Abrechnung von Wiederkehrer.

    Pat. liegt fünf Tage im Krkh. mit einer Bronchitis
    HD J20.
    ND C90.00 Plasmozytom
    I10 Hypertonie
    N19 Niereninsuffizienz

    Pat. ist dann 4 Tage entlassen und kommt dann mit einem akuten Nierenversagen wieder in die Klinik.

    Meine Frage ist jetzt ob dies zwei Fälle sind oder muss ich einen Fall daraus machen.
    Ich habe es es als zwei Fälle gesehen aber die Kasse sieht es als einen Fall und beruft sich auf §8 Abs.5 des KHEntgG.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und noch einen schönen Tag für alle.

    MfG
    B.Thieme

    Hallo Forum,

    auch ich Habe immer wieder ein Problem mit der Aufnahmediagnose und deshalb geben wir in unserem Haus eine Aufnahmehauptdiagnose und ein oder zwei Aufnahmenebendiagnosen an um danach mehr Spielraum zu haben.

    Wobei sich mir da noch eine Frage stellt?
    Laut Kodierrichtlinien muss die Hauptdiagnose nicht der Aufnahme oder Einweisungsdiagnose entsprechen.

    Wieviel Spielraum habe ich mit dieser Aussage?


    Mit freundlichen Grüßen aus Wilhelmshaven

    B.Thieme

    Hallo Forum,

    ich verstehe die Kodierrichtlinien aber anders und hoffe ich habe mich da nicht getäuscht.


    HD:P59.9 Neugeborenenikterus, nicht näher bezeichnet
    ND:Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus

    OPS:8-560.2 Lichttherapie des Neugeborenen

    Ein krankhafter Zustand, der während des stationären Aufenthaltes auftritt, ist vor einem Kode aus Z38.﷓ Lebendgeborene nach dem Geburtsort zu kodieren.

    Für Frühgeborene und bereits bei Geburt erkrankte Neugeborene werden die Kodes für die krankhaften Zustände vor einem Kode aus Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort angegeben.


    Mit freundlichen Grüßen aus Niedersachsen

    b-thieme

    Hallo zusammen!

    Zu dem Thema " Codierer " kan ich nur sagen, es ist sicher Sinnvoll eine Weiterbildung zu machen.Habe über die Caritas-Akademie-Köln bei Kaisers-Consilium eine Weiterbildung zur klinische Codierfachkraft gemacht und kann nur sagen dies hat mir sehr viel gebracht.Es tauchen ja doch sehr viele Fragen auf, die man dort gut besprechen kann und das Thema wird einen gut vermittelt.
    Möchte hier jetzt natürlich keine Werbung für Kaysers-Consilium machen aber ich bin froh das ich diese Weiterbildung gemacht habe.


    Einen regnerischen Gruß aus Wilhelmshaven
    B.Thieme