Zur 90%-Hürde eine weitere Frage:
Jedes KH, welches die Zielgröße 90% des (bereinigten) Gesamtbetrages mit DRG-FP abrechnen kann, ist berechtigt, ab dem 01.01.2003 auf DRGs umzusteigen. Wie ist das Erreichen dieser Hürde "unwilligen" Kostenträgern konkret anzuzeigen?
- Gesamtbetrag des Jahres 2003 oder 2003?
- wenn 2003: Ausgangsbasis kann dann doch nur der geforderte Gesamtbetrag gem. Formular B1, Zeile 13, Spalte 3 gemeint sein, oder?
- Wie kann genau der Nachweis erfolgen, dass basierend auf diesem Betrag mindestens 90% über DRG darstellbar sind?
- Existiert ein kausaler Zusammenhang zwischen den 90% und der Bestimmung, dass den Verhandlungspartnern (möglichst) bis zum 31.10. eine Aufstellung über Art und Anzahl der DRG-Leistungen des 1. Halbjahres 2002 vorzulegen ist?