Beiträge von DRG User

    Hallo,

    die Kriterien der GKinD sind dem NEO-KISS angelehnt und können im Netz angesehen werden. Leider habe ich keine Übersicht darüber, ob der MDK diese auch akzeptiert. Da sich aber die Fachgesellschaft diesen Kriterien angeschlossen hat, würde ich diese nehmen.

    Grüße aus dem Ruhrgebiet

    Hallo,

    ich freue mich sehr über die Stellungnahme von Herrn Horndasch, da ich mit dieser Betrachtung nun nicht mehr alleine stehe. Sobald eine über das reine CPAP (ohne ASB!) hinaus gehende nicht invasive Beatmung durchgeführt wird, ist von einer instabilen respiratorischen Situation auszugehen.
    Die DKR sind da meiner Meinung nach noch nicht komplett ausgereift, da das NIV häufig aufwnediger ist als eine fortlaufende kontrollierte Beatmung.
    Ich würde aber Abstand davon nehmen kurzzeitige Beatmungsphasen (z.B. 1h pro Tag) zu mehreren Tagen aufzuaddieren.

    Schöne Grüße aus dem Ruhrgebiet

    Hallo Kodo und alle Beteiligte,

    auch wenn die Diskussion schon ein wenig her ist, so möchte ich doch noch einen alternativen Vorschlag unterbreiten:
    es handelt sich zwar um einen Fortsatz der Wirbelsäule, die Besonderheiten den Spinalkanal betreffend treffen dort aber nicht zu. Daher würde ich gerne eher zu einem Kode aus dem Bereich 5-782.- auf das Becken bezogen bevorzugen (z.B. 5-782.6d).
    Bin gespannt auf weitere Meinungen.

    Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet

    Hallo,

    für mich hört sich das zeitlich zwar wie eine Verbringung an, von der Abrechnung sieht es aber so aus, als sei die Organisation wie bei extern durchgeführten Nierenersatztherapien.

    Ich sehe die Erfassung der in einem extern erbrachten Haus durchgeführten Leistungen nur dann gerechtfertigt an, wenn diese dem KH vom Erbringer in Rechnung gestellt werden.

    Wenn die Abrechnung direkt über die Kasse läuft, sehe ich das (wie bei der Dialyse z.B.) als nicht gerechtfertigt an.

    Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet und ein schönes Wochenende.

    Hallo Klinikpf,

    um welche Leistungen geht es denn? Die getroffenen Befunde (sofern Haupt- oder Nebendiagnosen-Kriterien erfüllt) und Leistungen, die im OPS aufgeführt sind, gehen ja in die Fallpauschalen mit ein. Der Konsiliararzt stellt dann die Rechnung an das Haus.
    Darüber hinaus kann mit der Kasse aber nichts abgerechnet werden, soweit ich weiss.

    Bin gespannt auf weitere Meinungen.

    Viele Grüße.

    Hallo Herr Selter,

    als demütiger User des DRG Forums kann ich mit dem Administrator natürlich nicht mithalten. Mein Beitrag kann nach der Korrektur dann ja raus.

    Ich werde dann in Zukunft mich bemühen Beiträge ohne Klugscheisser-Charakter zu posten und einen konstruktiven Beitrag leisten.

    Schönen Tag noch

    Hallo Forum,

    ich denke, bei dem OPS 5-782.32 ist ein kleiner Tippfehler drin, da dieser den Humerusschaft betrifft, es aber um den Ulnarschaft geht. Daher ist der OPS 5-782.38 zutreffend.

    Freundliche Grüße,

    DRG User (sind wir das nicht alle?)