Hallo zusammen,
ich würde dieses Thema gerne nochmal aufleben lassen.
Wir haben aktuell ein MDK Gutachten in dem der Gutachter die ND N18.4 mit folgender Begündung streicht:
"Zustand nach allogener Nierentransplantation 1996 bei chron. Glomerulonephritiden mit Z.n. Transplantatinsuffizienz St. III-IV 02/2013, aktuelles Kreatinin 3,39 mg/dl. Eine zusätzliche Kodierung einer chron. Nierenkrankheit ist nicht begründet und in der Z94.0 bereits abgebildet. Eine chronische Funktionsverschlechterung eines Nierentransplantates wird unter T86.11 abgebildet."
Unsere Kodierung : HD C34.0, ND: Z94.0, T86.11, N18.4, K80.21, C79.5
Ist es richtig, dass neben der T86.11 nicht die N18.4 kodiert werden darf?