Beiträge von WStark

    Liebe Forumteilnehmer,

    Zwischen Narkoseeinleitung und Schnitt, also während der OP-Vorbereitung kommt es zu Kammerflimmern, weswegen Pat. reanimiert und die geplante OP abgesagt wird.
    Lt. DKR zählt die Anästhesie zu einem chirurg. Eingriff immanent hinzu und wird deswegen nicht extra kodiert (logisch). Wenn nun aber der eigentliche chirurgische Eingriff nicht durchgeführt wurde, nicht einmal explorativer Art, so kann ich doch kaum einen chirurgischen Eingriff kodieren.

    Codes aus 8-90 und 8-93 lassen sich auch nicht verwenden.
    Wer weiß Rat??

    W. Stark

    Eine guten Morgen aus Löwenstein,

    anläßlich der Frage, ob es sich bei Brustwandinfiltration nach Remission eines Mamma-oder BronchialCA. um ein Rezidiv (also primäre Neubildung) oder eine Metastase (also sekundär) handelt, erhielt ich von der Dt. Gesellschaft für Onkologie und Hämatologie folgende Auskunft:

    "Ein Rezidiv ist ein Wiederauftreten des gleichen Tumors nach einer ... Remission unabhängig von der Lokalisation (Lokalrezidiv, Rezidive mit Lokalrezidiv und FernMetastasierung, Rezidiv mit ausschließlicher Metastasierung ohne Lokalrezidiv).

    Die Frage der Brustwandinfiltration ist nicht als Rezidiv oder Metastase klassifizierbar. ... Im Falle einer Brustwandinfiltration durch eine Lymphknotenmetase wäre dies als Metastase zu klassifizieren. ... Tritt eine Brustwandinfiltration nach PR oder CR ein, ist dies als Rezidiv zu bewerten."

    Dazu Kodierrichtlinie 0203a: "Sofern ein primäres Malignom, das bereits früher aus dem selben Organ oder Gewebe radikal
    entfernt wurde, rezidiviert, ist es als primäres Malignom des angegebenen Gebietes ... zu verschlüsseln, d.h. ein Rezidiv ist wie
    ein Primärtumor zu kodieren."

    Ich gehe einmal davon aus, daß diese Kodierrichtlinie sich auf ein LOKAL-Rezidiv bezieht und nicht auf die Metastase als Rezidiv. Ansonsten wäre folgender Schlußfolgerung denkbar: Eine Metastasierung wird unabhängig von der Lokalsituation auch als Rezidiv betrachtet und ist daher nach DKR 0203a wie ein Primärtumor zu kodieren.

    Wäre hier nicht eine redaktionelle Überarbeitung der Koderrichtlinie 0203a sinnvoll?

    mfg
    W. Stark

    Was bedeutet: "kein pathologischer Befund" ?

    Meist haben solche Patienten ja Beschwerden, weshalb ein Apnoe-Screening veranlaßt wird. Das Screening führt dann zur weiterführenden Diagnostik mittels Polysomnographie.

    Denkbar z.B. enger Rachen als Ursache für Schnarchen oder Tagesmüdigkeit aus anderer Ursache in Verbindung mit Schnarchen oder oder oder...

    mfg
    W. Stark

    Was kodieren Sie dann Patienten, die an einem obstruktiven Schnarchen leiden (Schnarchen ohne eine nennenswerte Anzahl von Atempausen, aber dennoch wiederholt Entsättigungen, gestörte Schlafarchitektur und Tagessymptomatik)? Zweite Gruppe: Patienten mit obstruktiver Schlaf-Apnoe, d.h. nächtliche Atempausen, aber ungestörter Schlaf, keine Tagessymptomatik?
    P.S. Das RG beträgt bei einer VWD von einer Nacht 0,328 für D66B.

    mfg
    W. Stark

    Dir DKR 0203a hatte ich registriert, aber dort ist von "aus demselben Organ oder Gewebe" die Rede. Ob man bei einem MammaCa. auch die Brustwand zum selben Organ wie die Mamma rechnen soll? Auch wird es bei einem BW-Rezidiv schwierig, ein Rezidiv von einer Metastasierung zu trennen. Von daher hatte ich von der C50.- Abstand genommen.

    Mit der C49.- lassen sich primäre Weichteiltumoren, also Sarkome, kodieren, aber ein Karzinom mit meist übergreifender Beteiligung verschiedener Gewebe?

    mfg
    W. Stark

    Hallo Forum,

    Eine Patientin, bei der vor Jahren ein MammaCa. diagnostiziert wurde, seinerzeit Ablatio mammae, später RadioChemotherapie wegen eines Lokalrezidives, wird jetzt nach 20 Jahren (!) wegen eines erneuten Rezidives im Bereich der Brustwand stationär aufgenommen. Hier Brustwandteilresktion mit plastischer Rekonstruktion (ICPM 5-346.63 bzw. 5-346.8 ). Stationärer Aufenthalt ca. 25 Tage.

    Vorschlag zur Verschlüsselung: Als HD C76.1 (Sekundäre Neubildung des Thorax), da Knochen/Muskulatur/Unterhaut einbeziehend. Als HD, weil ausschließlich Behandlung des Brustwandrezidives bei bekanntem MammaCa (dieses als ND).

    Hat jemand andere Vorschläge?

    mfg aus dem vorweihnachtlichen Löwenstein
    W. Stark

    Sehr geehrter Hr. Selter,

    ich gehe mal davon aus, dass die Internisten die perkutane Technik bei Anlegung der Drainage anwenden und nicht die offen chirurgische.

    Wie ist denn die offen-chirurgische Technik definiert?
    Eigentlich müßte es dazu ausreichen, wenn ich in einem Eigriffsraum über -kleinen- Schnitt und Spreizen mittels Schere und Klemme eine Drainage einführe (Pneu/Erguß). Wie sehen das die anderen?

    mfg aus Löwenstein
    W. Stark

    PS: Mir ist die Drainage als Bülau-D. geläufig -> neue Rechtschreibung?

    Sehr geehrte Frau Wendt,

    nach Definitionshandbuch G-DRG V1.0 führt die HD G47.3 den Grouper in die MDC Atmungsorgane und dort in die DRG E63Z. KODIP findet dies auch so.

    Die Fehler-DRG 960Z wird lt. Handbuch verwendet, wenn "die Hauptdiagnose ungültig ist (ist hier offensichtlich nicht der Fall, Anm.) oder wichtige Informationen entweder fehlen oder falsch sind. Vielleicht liegt in diesem speziellen Fall ein Kommunikationsproblem KIS-Grouper vor?

    mfg
    W. Stark

    Guten Tag Herr Cramer,

    auch in unserem Schlaflabor fanden sich wiederholt Fälle in der DRG U60Z. Es handelt sich wie bei Ihnen um Pat. mit der HD G47.0/.1/.2 oder F51.0. Überwiegend Patienten, die tagesmüde sind - und vielleicht auch schnarchen oder Atempausen haben -, bei denen aber die Ursache für die Tagesmüdigkeit nicht die G47.3 ist, sondern die o.g. Diagnosen.
    Lt. DRG-Handbuch führt HD in psychiatr. MDC, dort führt ein Behandlungstag ohne EKT in die DRG U60Z mit einem RG von 0,168, entsprechend E63Z mit 0,160.

    Dies wurde von unseren Verhandlungspartnern von Kostenträger-Seite nach entsprechender Erläuterung auch akzeptiert.
    Da diese Patienten ja eben kein obstruktives Schnarchen bzw. kein Schlaf-Apnoe-Syndrom haben, wäre es m.E. nicht korrekt, die G47.3 als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.

    mfg aus dem heiteren Löwenstein

    W. Stark