Beiträge von WStark

    Guten Tag benjamin60,

    wenn der Aszites behandelt wurde und auf einer Peritonealkarzinose beruht, so können Sie beides kodieren: R18 und C78.6.
    Auch wenn mich die diuretische Therapie beim malignen Erguss etwas wundert, so wird man aber eine Metastase sicher nicht mit Diuretika behandeln.

    Sehr geehrte Administratoren,
    in einigen Beiträgen - aus der Zeit vor dem 4. September - wird statt eines Anführungszeichens die Kombination aus Backslash und Anführungszeichen angezeigt (z.B. mein Beitrag im Thread "Maligner Erguss"). Geht das nur mir so?

    Sehr geehrte Admins,
    zur Zeit meines ersten Kontaktes mit myDRG (2002) gab es um die 1500 Mitglieder, heute sind es bald 10.000 Mitglieder, zusätzlich noch einmal vielleicht 5.000 anonyme Besucher. Und täglich werden es mehr!
    Mit Respekt, herzlichem Dank und

    Sehr geehrter Herr Schrader,
    bei den Codes C78.2, C78.6 und C79.83 (neu ab 2006) liegt der Hauptaspekt auf der pleuralen, peritonealen oder perikardialen Metastasierung. Bei den Codes J91, R18 und I31.3 liegt er auf der Ergußbildung. Pleuraergüsse, Aszites und Perikardergüsse können auch andere Ursachen haben, ebenso kommt eine Metastasierung auch ohne Ergußbildung vor. Insofern macht eine Doppelkodierung Sinn.
    Unter ICD-historischen Aspekten entstand der Thread auch deswegen, weil im ICD 2005 und 2006 der Code C78.2 mit dem \"Untertitel\" Maligner Pleuraerguß o.n.A. versehen war, ab 2007 aber wieder gestrichen wurde. Auch hatte der Code I79.83 im Jahr seiner Einführung 2006 den \"Untertitel\" Maligner Perikarderguß, der dann ebenfalls ab 2007 gestrichen wurde.
    Die Tatsache, daß der maligne Pleuraerguß den Stern-Code J91* erhält, der maligne Aszites den Symptom-Code R18 und der maligne Perikarderguß den Code I31.3, stellt m.E. eine Inkonsistenz dar. Aber ob es in einer der nächsten Ausgaben des ICD10 hierfür eine Lösung geben wird?

    Sehr geehrter Herr Selter,
    unter mikrobiologischen Aspekten sind Streptokokken und Staphylokokken außerhalb des Körpers im Gegensatz zu Pseudomonaden nur begrenzt überlebensfähig, so daß ein Keimnachweis mit Vorsicht zu werten ist.
    Allerdings war mir die Mitteilung des DIMDI nicht bewußt, daß auch eine Keimbesiedelung im klassifikatorischen Sinne eine \"Krankheit\" darstellt. Somit lautet mein Kodiervorschlag jetzt: J15.2 mit B96.5.

    Sehr geehrter Maddoc,
    bei Nachweis von Ps. aeruginosa im Tracheal-/Bronchialsekret kann es sich sowohl um eine Kolonisation als auch um einen relevanten Keimnachweis handeln. Für letzteres gibt es Risikofaktoren (Schwere Lungenerkrankung, Steroidtherapie, vorhegehende Antibiotikatherapie bzw. KH-Aufenthalt, ...).
    Wenn die antibiotische Therapie unter Berücksichtigung des Pseudomonas ausgewählt wurde, so können Sie den dann auch kodieren.