Beiträge von ruesay-rkk

    Da stellen sich mir Fragen:

    Haben Sie die Arthroskopie und die Intervention in der gleichen Sitzung erbracht? Simultaneingriff?

    Zur Ziffer 40750 steht eigentlich alles in Ihrer Aufzählung:

    für die Sachkosten in Zusammenhang mit der Durchführung von
    endoskopischen Gelenkeingriffen (Arthroskopien) entsprechend der
    Gebührenordnungspositionen 31 141 und 31 142 )


    Damit ist die Abrechnung im Zusammenhang mit anderen EBM-Ziffern als den genannten ausgeschlossen.

    Hallo KKH AA 2010,

    die Hinweise, die Sie dem Kostenträger nennen können, habe ich Ihnen im oberen Beitrag zusammengefasst. Wichtig ist der Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes. Die Aufzählung dessen, was nötig sein kann, ist eben halt nicht endlich gehalten.

    Im Zusammenhang mit dem OPS würde ich einen Einwand bei der Kasse probieren.

    Ja, unter anderem: Ich habe hier einen schönen Beitrag verfasst und Ihnen nochmals die Punkte aufgzählt, weswegen Sie die Rektoskopie/Proktoskopie sehr wohl in Ansatz bringen können. Leider habe ich beim Testen diesen Link angeklickt:

    http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokument…bs_1_201006.pdf

    und alles war weg. In dem Leitfaden des GKV-Spitzenverband zum AOP-Katalog steht unter §5 (auf Seite 4), dass "Zulässig, was im Zusammenhang mit der OP notwendig ist".

    Trotzdem: der AOP-OPS 5-492.1 ergibt die Ziffer 30600. Es gibt keine Ausschlusskritierien innerhalb der Koloskopie oder Rektoskpie zur Nebeneinanderabrechnung. Auch die Präambel des Abschnitts 30.6 sieht keinen wirklichen Abrechnungsausschluss vor. Einzig der obligate Leistungsinhalt der Rektoskopie könnte nicht erfüllt sein, dass kann ich aber nicht beurteilen.

    Ich lasse mich gerne darüber aufklären, dass die Ziffer trotz der oben genannten Kritierien nicht berechenbar ist.

    Wurde die Rektoskopie am selben Tag gemacht? In derselben Sitzung, wie die Koloskopie? Zeitlich getrennt/ versetzt?


    Zur Bezeichnung:

    Auch die Koloskopie trägt die Bezeichnung "Zusatzpauschale", trotzdem rechnen Sie diese doch ab, da es einen gültigen AOP-OPS gibt (1-650ff)?

    Die Koloskopie führt der Internist aus. Die Rektoskopie führt der gleiche Internist in der gleichen Sitzung aus. Wo ist da der Auftrag per Überweisung für die 30600?

    Die Rektoskopie ist nicht im AOP-Katalog hinterlegt, somit nicht gesondert berechnungsfähig.

    Edit: Wer erst liest und dann antwortet... Entschuldigen Sie:


    5-492.1

    Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Analkanals: Destruktion, lokal
    1
    Zusatzpauschale Prokto-/Rektoskopie + Zuschlag
    30600 + 30601


    Vorhanden ist die Leistung im AOP-Katalog 2013 unter dem oben geführten OPS in Anhang 2. Somit, wenn erbracht, auch Abrechnungsfähig.

    Bitte nicht an den Patienten überweisen, sondern weiterhin den tatsächlich angefallenen Betrag von der Rechnung abziehen (3 Tage stationär = 30 Euro. Verweildauerkürzung durch MDK = 1 Tag stationär = 10 Euro = für Sie irrelevant!).

    Die Zuzahlung betrifft ausschließlich die "Vertragspartner" Kostenübernehmer und Versicherter im Innenverhältnis. Es bleibt bei dem obigen Beispiel bei den 30 Euro. Wenn es eine "Überzahlung" gibt, muss das der Kostenübernehmer mit dem Patienten regeln. Wenn er es nicht macht, ist das auch nicht ihr Problem. Ich würde auch davon absehen, dem Patienten Tipps darüber zukommen zu lassen. Es ist im Falle der Zuzahlung nicht ihre Aufgabe, für "Gerechtigkeit" zu sorgen. Sie sind Erfüllungsgehilfe für die Zuzahlung, mehr nicht.

    P_Dietz:

    Unter den Umständen ziehe ich natürlich den Herrn Churchill als Zitierten zurück.

    Zum Thema:

    was da unter der Woche von allen Seiten zurück gerudert wurde, war lustig anzusehen und zu lesen. "Da wird eventuell was "gedreht", aber ist eigentlich gar nicht so schlimm, weil es a) nicht alle machen, b) die, die es machen, damit nicht überteiben, und jetzt c) eigentlich können die systembedingt ja auch gar nicht anders... und zwischendurch nochmal schnell die Anekdote über die 749-Gramm-Frühchen der bösen Krankenhäuser...

    Wat denn nu? Kann man oder kann man nicht? Und wenn ja, warum wird nicht abgeschafft, bzw. umstrukturiert?