Beiträge von rn77

    Hallo,

    gibt es die Möglichkeit ein Zusatzentgelt nach FPV Anlage 4/6 neben einer psychiatrischen vollstationären Behandlung nach Bundespflegesatz abzurechnen?

    Meiner Meinung nach ist gemäß FPV § 5 Abs. 1 (Zusatzentgelte) die Abrechnung von bundesweiten Zusatzentgelten (s.FPV) sowohl bei Fallpauschalen als auch bei Entgelten nach § 6 Abs. 1 KHEntgG (Pflegesätze) möglich.

    Trifft das zu? Falls nein - weshalb nicht?


    Für Ihre Antwort(en) vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    rn