Hallo,
gibt es die Möglichkeit ein Zusatzentgelt nach FPV Anlage 4/6 neben einer psychiatrischen vollstationären Behandlung nach Bundespflegesatz abzurechnen?
Meiner Meinung nach ist gemäß FPV § 5 Abs. 1 (Zusatzentgelte) die Abrechnung von bundesweiten Zusatzentgelten (s.FPV) sowohl bei Fallpauschalen als auch bei Entgelten nach § 6 Abs. 1 KHEntgG (Pflegesätze) möglich.
Trifft das zu? Falls nein - weshalb nicht?
Für Ihre Antwort(en) vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
rn