Hallo in die Runde,
unser Vorgehen:
bei bei Verrechnung im Zshg. mit strittigen MDK-Stellungnahmen prüfen wir, ob mindestens eine realistische Chance auf vergleichsweise Regelung oder Gewinn des Verfahrens besteht.
Die Kostenträger erhalten dann ein Ablehnungsschreiben zum Leistungsentscheid mit entspr. Begründung.
Üblicherweise gehen sie nicht darauf ein, daraufhin wird dann (nach Verrechnung) konsequent geklagt.
Natürlich ist das reichlich Aufwand, deswegen auch sorgfältiges vorheriges Abwägen ... aber in diesen Fällen geben uns die bisherigen Klageerfolge Recht.
Unsere Meinung:
Nun ist es ja nicht so selten, dass auf Grundlage definitiv fehlerhafter MDK-Stellungnahmen Leistungsentscheide der Kostenträger versandt werden, die somit nicht anzuerkennen sind. Bei guten Erfolgsaussichten in solchen Fällen sollte man u. E. also eine konsequente Klagestrategie fahren.
Gerade haben wir aktuell an einem Verhandlungstag vor dem Sozialgericht hören müssen, dass beispielsweise die Mitarbeiter eines Kostenträgers angewiesen sind, Ablehnungen von Leistungsbescheiden mit entspr. medizinischer Begründung (vor der PrüfvV "Widerspruch") u n g e p r ü f t zu lassen.
(Eine Erkenntnis, die sich jedem von uns bei fast allen Kostenträgern täglich präsentiert, hier mal vor dem SG "offiziell" ausgesprochen).
Einem solchen Gebaren der Kostenträger muss etwas entgegengesetzt werden, leider geht dies derzeit nur durch Klage. Bevor sich die Gesetzeslage nicht ändert, haben wir als Klinik keine andere Chance.
Im o. g. Fall wurde in gleichem Zuge von der Richterin der Unmut über diese unsinnige Klageflut geäußert, mittlerweile werden von ihr einfach Termine zur mündlichen Hauptverhandlung angesetzt, weil die Kostenträger mit ihren Klageerwiderungen nicht mehr hinterherkommen etc. .
Es beginnt sich langsam ein Kollaps des Systems abzuzeichnen, aber eben nur dann, wenn wir nicht zurückschrecken. Evtl. ist das auch die einzige Chance, dass der Gesetzgeber endlich entspr. Änderungen herbeiführt ...
Einen schönen Sonntagabend noch ...
Geoff