Hallo in die Runde,
es geht nochmal um die nach Prüfquote ermittelte Anzahl von Prüfungen und deren Zuordnung zum Quartal.
Diesbezüglich hatte sich ja der GKV-SV angemaßt, seine eigene "lex-GKV-SV" zu erheben: in den Festlegungen gemäß § 275c Absatz 4 SGB V und gemäß § 17c Absatz 6 KHG war plötzlich (entgegen der Regelung im MDK-Reformgesetz!) der Quartalsbezug nach "Beauftragungsdatum" der Kasse zur Prüfung durch den MDK "festgelegt" worden. Der tatsächliche Gesetzestext bezieht sich jedoch auf das Rechnungsdatum der jeweiligen Schlussrechnungen.
Ein Beispiel: wenn beispielsweise die Prüfung einer Rechnung, die der Krankenkasse im März 2020 zugegangen ist, erst im Laufe des Juli 2020 eingeleitet wird, ist diese Prüfung dennoch der Quote des Quartals 1/2020 zuzuordnen. Sollte diese zum Zeitpunkt der Prüfungseinleitung bereits ausgeschöpft sein, wäre eine Prüfung dieser Rechnung nicht mehr möglich und somit vom MD zurückzuweisen.
Aufgrund der o. g. einseitigen Vorgehensweise des GKV-SV entstand (zumindest bei uns) ein ordentliches Durcheinander, am Ende hat man sich frustriert irgendwie damit abgefunden, wenn die Anzahl der Prüfanzeigen in etwa dem entsprach, was man auch "nach Rechnungsdatum" ermittelt und zugeordnet hätte. Der Zeitaufwand war einfach zu groß, um die Unregelmäßigkeiten mit den Kostenträgern auszufechten. Der MD (als zuständig) war darauf gar nicht ansprechbar, die Kostenträger verbarrikadierten sich hinter den "Festlegungen" des GKV-SV.
Nun liegt nach Intervention der DKG die Antwort des BMG vor:
[...] Da auf die eingegangenen Abrechnungen je Quartal abgestellt wird, ist bei einer Prüfungseinleitung in den Jahren 2020 und 2021 die Prüfquote des Quartals anzuwenden, in dem die Rechnung bei der Krankenkasse eingegangen ist. Dies haben auch die Medizinischen Dienste (MD) bei der Umsetzung des ihnen gesetzlich zugewiesenen Auftrags nach g 275c Absatz}Satz 5 SGB V zu beachten, nach dem der MD eine von den Krankenkassen eingeleitete Prüfung abzulehnen hat, wenn die entsprechend geltende Prüfquote bereits mit vorangegangenen Prüfungseinleitungen ausgeschöpft ist. [...]
Da darf man gespannt sein, was daraus wird.
VG
geoff