Hallo RISMATIK,
eine verbindliche Regelung, wie ein Krankenhaus mit den Erlösen, z. B. im Sinne einer internen Budgetierung, umgeht, gibt es zwar nicht. Aber vorstellbar wäre eine Aufteilung der Erlöse auf die Leistungserbringer über sog. Cost-Weights. Die Frage ist, ob die eigenen Kostenstrukturen zugrunde gelegt werden, oder ob man sich am Kalkulationsdurchschnitt der InEK-Daten orientieren will.
Die Ermittlung von GOÄ-Ziffern und -Punkten, die auch dem -> Kalkulationshandbuch zugrunde liegt, ist Ihnen vermutlich bekannt und eignet sich für die Betrachtung der Kostenseite. Für die Erlösseite möchte ich im Folgenden das Konzept der Service-Weights darstellen.
Egal, welche Methode, es wird sich immer um eine Näherung handeln. Der Anteil am Erlös kann vom Haus selbst kalkuliert werden, s. Kalkulationshandbuch. Dort sind für die verschiedenen Leistungerbringer sog. Kostenmodule vorgesehen, die für jeden einzelnen Behandlungsfall ermittelt und mittels des (für die an der Kalkulation teilnehmenden Häuser um Kostendaten erweiterten) §21-Datensatzes an das InEK gesendet werden.
Datensatzbeschreibung ebenfalls im Kalkulationshandbuch bzw. aktuell bei G-DRG.de.
Die der Kalkulationsrunde (des jeweiligen G-DRG-Jahrganges) zugrunde liegenden Kostendaten werden vom InEK veröffentlicht (s. u.), so dass zwei Varianten möglich sind:
Entweder man hat mehr Vertrauen in die eigenen Daten und kann anhand ausreichender Fallzahlen hauseigene \"Clinical Profiles\" erstellen, d. h. man gruppiert die eigenen Fälle und bildet für gleiche DRGs Mittelwerte der Kostenmodule, oder man vertraut der wesentlich größeren Datenbasis des InEK und bedient sich dort.
Am 28.11.2003 wurde der -> Reportbrowser für die Kalkulationsdaten G-DRG 2004 veröffentlicht. Vermutlich kommen die aktuellen Daten ebenfalls wieder Ende des Jahres.
Damit kann man auch als nicht kalkulierendes Krankenhaus anhand der Kostentabellen seine Erlöse aufschlüsseln. Man bildet sog. Service-Weights, d. h. man teilt das Relativgewicht der Einzel-DRG im Verhältnis der Kosten in Relativgewicht-Anteile auf.
In genau diesen Anteilen wird dann auch der erzielte Erlös auf die Leistungserbringer aufgeteilt.
Ob z. B. der Erlösanteil Radiologie kostendeckend ist, hängt natürlich davon ab, ob der Basisfallwert hoch genug ist und ob der Radiologe nicht mehr als durchschnittlich viele Leistungen im Einzelfall erbracht hat bzw. wie die hauseigene Kostenstruktur (aktueller interner Punktwert) im Vergleich zum Kalkulationsdurchschnitt ist.
Dies als Vorbemerkung.
Nun zu Ihren Einzelfragen:
ad a) Mit Festlegung der Erstdiagnose steht die DRG leider noch nicht fest, erst mit der Entlassung sind alle notwendigen Daten, z. B. über durchgeführte Operationen, Komplikationen oder Nebenerkrankungen vorhanden.
ad b) das KIS kann möglicherweise vorläufige Groupingergebnisse abspeichern, letzlich wird es erst nach der Entlassung die abgerechnete DRG an ein Subsystem bereitstellen können.
Das Vorhalten der Service-Weights (hauseigen oder InEK) ist denkbar, aber ich kenne bisher noch kein KIS, welches die Tabelle vorhält, technisch wäre es aber einfach (s. Daten des Report-Browsers).
ad c) wo die Tabellen hinterlegt werden, ist technisch gesehen egal, ich würde Sie zentral im KIS oder MIS vorhalten und lieber vom Subsystem (meinen Sie ein RIS/PACS mit Leistungserfassung?, andere Leistungsbereiche mit eigener Leistungserfassung? ) die Leistungsdaten herkömmlich nach Einzelleistungen, z. B. GOÄ-Ziffern mit Standardpunkten oder eigener Kalkulation bewertet als interne Kosten an das KIS-System bzw. Managementinformationssystem (MIS) zurückmelden.
Letztlich kann dann im MIS für jedes Kostenmodul bzw. jeden Leistungserbringer eine Gegenüberstellung von Kosten und Erlösen erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen