Beiträge von Scholz

    Hallo RISMATIK,

    eine verbindliche Regelung, wie ein Krankenhaus mit den Erlösen, z. B. im Sinne einer internen Budgetierung, umgeht, gibt es zwar nicht. Aber vorstellbar wäre eine Aufteilung der Erlöse auf die Leistungserbringer über sog. Cost-Weights. Die Frage ist, ob die eigenen Kostenstrukturen zugrunde gelegt werden, oder ob man sich am Kalkulationsdurchschnitt der InEK-Daten orientieren will.

    Die Ermittlung von GOÄ-Ziffern und -Punkten, die auch dem -> Kalkulationshandbuch zugrunde liegt, ist Ihnen vermutlich bekannt und eignet sich für die Betrachtung der Kostenseite. Für die Erlösseite möchte ich im Folgenden das Konzept der Service-Weights darstellen.

    Egal, welche Methode, es wird sich immer um eine Näherung handeln. Der Anteil am Erlös kann vom Haus selbst kalkuliert werden, s. Kalkulationshandbuch. Dort sind für die verschiedenen Leistungerbringer sog. Kostenmodule vorgesehen, die für jeden einzelnen Behandlungsfall ermittelt und mittels des (für die an der Kalkulation teilnehmenden Häuser um Kostendaten erweiterten) §21-Datensatzes an das InEK gesendet werden.
    Datensatzbeschreibung ebenfalls im Kalkulationshandbuch bzw. aktuell bei G-DRG.de.

    Die der Kalkulationsrunde (des jeweiligen G-DRG-Jahrganges) zugrunde liegenden Kostendaten werden vom InEK veröffentlicht (s. u.), so dass zwei Varianten möglich sind:

    Entweder man hat mehr Vertrauen in die eigenen Daten und kann anhand ausreichender Fallzahlen hauseigene \"Clinical Profiles\" erstellen, d. h. man gruppiert die eigenen Fälle und bildet für gleiche DRGs Mittelwerte der Kostenmodule, oder man vertraut der wesentlich größeren Datenbasis des InEK und bedient sich dort.
    Am 28.11.2003 wurde der -> Reportbrowser für die Kalkulationsdaten G-DRG 2004 veröffentlicht. Vermutlich kommen die aktuellen Daten ebenfalls wieder Ende des Jahres.

    Damit kann man auch als nicht kalkulierendes Krankenhaus anhand der Kostentabellen seine Erlöse aufschlüsseln. Man bildet sog. Service-Weights, d. h. man teilt das Relativgewicht der Einzel-DRG im Verhältnis der Kosten in Relativgewicht-Anteile auf.

    In genau diesen Anteilen wird dann auch der erzielte Erlös auf die Leistungserbringer aufgeteilt.

    Ob z. B. der Erlösanteil Radiologie kostendeckend ist, hängt natürlich davon ab, ob der Basisfallwert hoch genug ist und ob der Radiologe nicht mehr als durchschnittlich viele Leistungen im Einzelfall erbracht hat bzw. wie die hauseigene Kostenstruktur (aktueller interner Punktwert) im Vergleich zum Kalkulationsdurchschnitt ist.

    Dies als Vorbemerkung.

    Nun zu Ihren Einzelfragen:

    ad a) Mit Festlegung der Erstdiagnose steht die DRG leider noch nicht fest, erst mit der Entlassung sind alle notwendigen Daten, z. B. über durchgeführte Operationen, Komplikationen oder Nebenerkrankungen vorhanden.

    ad b) das KIS kann möglicherweise vorläufige Groupingergebnisse abspeichern, letzlich wird es erst nach der Entlassung die abgerechnete DRG an ein Subsystem bereitstellen können.

    Das Vorhalten der Service-Weights (hauseigen oder InEK) ist denkbar, aber ich kenne bisher noch kein KIS, welches die Tabelle vorhält, technisch wäre es aber einfach (s. Daten des Report-Browsers).

    ad c) wo die Tabellen hinterlegt werden, ist technisch gesehen egal, ich würde Sie zentral im KIS oder MIS vorhalten und lieber vom Subsystem (meinen Sie ein RIS/PACS mit Leistungserfassung?, andere Leistungsbereiche mit eigener Leistungserfassung? ) die Leistungsdaten herkömmlich nach Einzelleistungen, z. B. GOÄ-Ziffern mit Standardpunkten oder eigener Kalkulation bewertet als interne Kosten an das KIS-System bzw. Managementinformationssystem (MIS) zurückmelden.

    Letztlich kann dann im MIS für jedes Kostenmodul bzw. jeden Leistungserbringer eine Gegenüberstellung von Kosten und Erlösen erfolgen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Liebes Forum,

    auch ich habe nun schon an verschiedenen Stellen im Forum versucht, eine Möglichkeit aufzuzeigen, wie man die aufwendigen Einzelleistungen ins System von OPS und DRG hereinnehmen kann.

    Folgender Vorschlag:

    1. OPS strukturell anpassen

    2. Grouper anpassen

    3. Vergütungstabelle anpassen

    4. ZE-Erlöse mit DRG-Erlösen zusammenfassen

    ad 1. OPS strukturell anpassen:
    Es ist eine Zumutung (meine Meinung), für ein einziges Medikament dosisabhängig zig verschiedene OPS vorzusehen. Beispiel:

    8-012.1 Caspofungin, parenteral
    .10 65 mg bis unter 100 mg
    .11 100 mg bis unter 150 mg
    .12 150 mg bis unter 200 mg
    .13 200 mg bis unter 250 mg
    .14 250 mg bis unter 300 mg
    .15 300 mg bis unter 350 mg
    .16 350 mg bis unter 400 mg
    .17 400 mg bis unter 450 mg
    .18 450 mg bis unter 500 mg
    .19 500 mg bis unter 600 mg
    .1a 600 mg bis unter 700 mg
    .1b 700 mg bis unter 800 mg
    .1c 800 mg bis unter 900 mg
    .1d 900 mg bis unter 1.000 mg
    .1e 1.000 mg bis unter 1.100 mg
    .1f 1.100 mg bis unter 1.200 mg
    .1g 1.200 mg bis unter 1.300 mg
    .1h 1.300 mg bis unter 1.400 mg
    .1j 1.400 mg bis unter 1.500 mg
    .1k 1.500 mg bis unter 1.600 mg
    .1m 1.600 mg bis unter 1.700 mg
    .1n 1.700 mg bis unter 1.800 mg
    .1p 1.800 mg bis unter 2.000 mg
    .1q 2.000 mg bis unter 2.200 mg
    .1r 2.200 mg bis unter 2.400 mg
    .1s 2.400 mg bis unter 2.600 mg
    .1t 2.600 mg und mehr
    :totlach:
    Entschuldigung, aber so steht\'s beim DIMDI!

    Andererseits kostete es das DIMDI ein Lächeln (die Softwarefirmen vielleicht etwas mehr), ab 2005 ein neues Feld für die Seitenlokalisation auch beim OPS einzuführen.

    Mein Vorschlag: bitte ein [c=blue]Mengenfeld[/code] einführen und für diejenigen OPS verwenden, wo dies Sinn macht:

    Beispiel (kein offizieller Code!)
    8-012.1x Caspofungin, parenteral, [c=blue]Mengenfeld[/code] mit Einzelgabe in mg
    8-012.1y Caspofungin, parenteral, [c=blue]Mengenfeld[/code] mit Summenwert in mg
    Hinw.: Dieser Code wird am Ende des Aufenthaltes automatisch aus den Einzelwerten 8-012.1x ermittelt und gilt nur einmal pro Aufenthalt

    (N. B.: Auch Beatmungsstunden ließen sich so übermitteln.)
    (Übrigens: ein [c=crimson]Datums-/Zeitfeld[/code] gibt es beim OPS bereits, zumindest im §301, so dass bei den Einzelgaben gleichzeitig klar wird, wann welche Menge verabreicht wurde..., wir wollen dem MDK und uns schließlich die Arbeit erleichtern, [ernsthaft gemeint].)

    ad 2. Grouper anpassen
    Ergibt sich eigentlich von allein. Der Grouper ermittelt wie gehabt eine DRG, ermittelt außerdem aus dem [c=blue]Mengenfeld[/code] der Summen-OPS (im obigen Beispiel [c=blue]Mengenfeld[/code] von 8-012.1y) das abrechenbare ZE, ggf. weitere ZE. (Ist das eigentlich jetzt schon so vorgesehen? Beispiel ZE01 aus 2004?? )

    ad 3. Vergütungstabelle anpassen
    Zu jedem ZE wird nicht nur der Betrag in Euro, sondern auch das Bewertungsrelations-Äquivalent dieses Betrages angegeben.

    Das Verfahren ist momentan noch etwas kompliziert (aber trotzdem machbar), da es für die Abrechnung einen schwankenden BFW-Zahlbetrag gibt, bei einem einheitlichen BFW (nach der Konvergenz) ist es völlig unproblematisch. Der Einfachheit halber könnte man übrigens auch die ZE-Erlöse der Konvergenz unterwerfen.

    ad 4. ZE-Erlöse mit DRG-Erlösen zusammenfassen

    Hier sehe ich eine absolute Analogie zu den OGVD-Zuschlägen! Warum sollte es nicht möglich sein, auf das DRG-Relativgewicht des gegroupten Falles die Relativgewicht-Äquivalente der abrechenbaren ZE aufzuschlagen?


    Soweit mein Vorschlag

    Vielen Dank Herr Ziebart für die Ergänzung,

    Einzelheiten darüber finden sich beim InEK -> § 6 Abs. 2 KHEntgG

    Interessant ist dort der letzte Abschnitt:


    Die neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die von den Vertragsparteien auf Bundesebene als nicht sachgerecht vergütet beschieden wurden, sollen auf der Internetseite des InEK im Bereich „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ veröffentlicht werden.

    Ich hoffe, dass dort dann nicht nur die Namen der Methoden stehen, sondern auch die ermittelten Kosten analog der übrigen Kalkulation, die erbrachten Mengen und die vereinbarten Erlöse.

    Schön wäre es m. E. auch, wenn alle Sonder-Zusatzentgelte oder Sonderfall-DRGs mit einer Bewertungsrelation versehen werden. Damit würde der Systembruch erträglicher und man könnte CMI und CM aller Fälle berechnen, egal ob bundeseinheitlich oder lokal vereinbart.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sehr geehrte Frau golenko,

    entsprechend der gegenwärtigen Ausgestaltung der Abrechnungssystematik (s. FPV 2005 mit Anlagen) kommt für die Abrechnung der von Ihnen genannten fortschrittlichen Verfahren die Schaffung (sofern noch nicht vorhanden) einer eigenen Verschlüsselungsmöglichkeit im ICD- und/oder OPS-katalog und die Definition eines allgemeinen oder individuellen DRG-Entgeltes oder ZE in Betracht.

    Problematisch ist die Beschaffung der notwendigen Kostendaten zur Kalkulation und die zeitnahe Umsetzung.

    Es kommt zu einer nicht unerheblichen Vermischung der verschiedenen Kalkulationsrunden und Entgeltkataloge. Dies scheint aber die Beteiligten nicht wirklich zu stören, offenbar ergeben sich dadurch mehr Spielräume für individuelle Verhandlungen.

    Die Frage stellt sich mir allerdings, ob die z. T. recht pauschal gehaltenen Verhandlungen auf örtlicher Ebene den Aufwand der bundesweiten Datenerhebung rechtfertigen. Z. B. wird übers Jahr jede Nebendiagnose sorgfältig ermittelt, verschlüsselt und mit dem MDK ausgehandelt um dann am Ende des Jahres dem Upcoding-Erlösausgleich zum Opfer zu fallen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Zitat


    Original von Weihs_Kathrin:
    Ich habe hier mal eine Frage. Ein Patient kommt mit COPD ohne infektexazerbation. Im laufe des stationären Aufenhaltes kommt es zur exarzerbation und wird auch behandelt.

    Guten Abend Frau Weihs,

    im geschilderten Fall ließe sich der Sachverhalt sehr schön durch die Angabe des Diagnosezeitpunktes verdeutlichen: Tag 1: J44.9, Tag (z. B.) 4: J44.0, entsprechend den Angaben in der Krankengeschichte.

    Leider ist die Angabe eines Zeitpunktes im Rahmen der Datenübermittlung nur bei Prozeduren vorgesehen, so dass Ihre Frage dann im Sinne der anderen Diskutanten kontrovers beantwortet werden kann.

    Eine reine Aufzählung von J44.9 und J44.0 für denselben Fall ist ohne zeitliche Orientierung eher verwirrend und wird auch durch die Entscheidung, eine der beiden zur HD zu machen, nur teilweise klarer.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sehr geehrter Herr Bartkowski,

    ihre Darstellung, dass Primär-/Sekundärdiagnosen nebeneinander und Haupt-Nebendiagnosen untereinander stehen ist in der Tat anschaulich.

    Der Grouper stellt die Sekundärdiagnosen als Nebendiagnosen dar, also ebenfalls untereinander, ein Nebeneinander kennt er nicht, er prüft allerdings, ob Diagnosen als Hauptdiagnosen zugelassen sind, was */! in der Regel nicht sind.

    Auch wenn es in der Theorie funktioniert, mit Sekundärdiagnosen eine andere Art von Information zu vermitteln als mit Nebendiagnosen, halte ich dies doch für recht spitzfindig und für die breite Masse der mit Kodierung Beschäftigten für schwer vermittelbar und vielleicht auch fehleranfällig, daher(!) die Notwendigkeit der DKR. :dkr:

    Wenn es darum ginge, eine neue Dimension der Information zu eröffnen, könnte man schließlich auch darüber nachdenken, Diagnosen zusätzlich \"nach vorn\" und \"nach hinten\" anzuordnen, was zwar logisch funktioniert, aber ebenfalls schwer vermittelbar ist. :d_gutefrage:

    :i_respekt: Nichts für ungut, Ihre Aussage \"Viele DKR zur Kreuz-Stern-Kodierung wären verzichtbar, wenn der Grouper zwischen Sekundärkodes zur Hauptdiagnose und Sekundärcodes zu Nebendiagnosen unterscheiden könnte.\" ist sicher richtig, aber man könnte es auch einfacher machen:

    Viele DKR zur Kreuz-Stern-Kodierung wären verzichtbar, wenn es keine Kreuz-Stern-Kodierung gäbe.

    Alternativ hätte ich einen anderen Vorschlag, nämlich das Auftreten der Diagnosen chronologisch anzuordnen, indem man die ICD ebenso wie die OPS mit einem \"Datums-/Zeitstempel\" versieht. Auch die Zeit stellt eine Dimension dar. Diese Dimension würde m. E. unmittelbar einleuchtende Zusatzinformationen vermitteln und zwar für die Menschen, die Ihre Krankengeschichten schon immer chronologisch ordnen und wenn man wollte, auch für den Grouper. :uhr: :grouper:

    Mit freundlichen Grüßen

    Sehr geehrter Herr Neumann,

    stimmt, den § 10 KHEntgG habe ich jetzt noch einmal gelesen. Hoffentlich habe ich auch die derzeit gültige Fassung erwischt, bei den vielen Änderungsanträgen, die ich dazu auch gefunden habe.

    Die vielen Änderungsanträge und die bestimmt nicht nur für mich komplizierten Regelungen auch der anderen §§ des KHEntgG deuten darauf hin, dass es nicht einfach sein wird, den Landes-BFW 2005 bis zum gesetzlich festgelegten Termin 31.10.2004 zu bestimmen.

    Es wäre schön, wenn man die Intention des § 10 KHEntgG in allgemeinverständlichen Worten darstellen könnte. Ich versuch mal, die für mich wichtigen Inhalte zu nennen:

    Die Beitragssatzstabilität ist oberstes Gebot.

    Möglichst alle bestehenden Regelungen des Pflegesatzrechtes werden weiterhin berücksichtigt, eine Vereinfachung ist derzeit nicht erkennbar, die Verhandlungen sind im Gegenteil viel komplizierter geworden durch die zusätzliche Berücksichtigung der DRG-Begriffe und -Rechengrößen.

    Vieles muß derzeit noch auf lokaler Ebene vereinbart werden, die Chance, das Verfahren insgesamt zu straffen und bundesweit transparente, leicht durchführbare Verfahren (also fristgerecht, verständlich, nachvollziehbar, öffentlich) zur Budgetfindung aufzustellen, wurde noch nicht ausreichend erkannt bzw. umgesetzt.

    Aber es bewegt sich was (s. Änderungsanträge).

    N. B.: Einen Landes-BFW prospektiv so zu bestimmen, dass der Beitragssatz stabil bleibt, ist etwa so wahrscheinlich wie 6 Richtige im Lotto.

    Daher müssen m. E. die Regeln des § 10 KHEntgG geändert (und hoffentlich auch vereinfacht) werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sehr geehrter Herr Kilian oder wer sonst etwas dazu weiß,

    wie berechnet man einen Landes-BFW?

    Orientiert sich der Wert am Vorjahr? Steigerungsrate? Teilnehmende Krankenhäuser? Kalkulations-BFW? Erlöse? Kosten? Leistungen?

    Wo kann man das nachlesen? Wer hat das festgesetzt?

    Wieso meinen Sie, Ihn heute schon abschätzen zu können? Wodurch kann er sich noch ändern?

    Schönes WE

    Guten Morgen,

    ich kann mich dieser zwar etwas scharf formulierten Aussage von Herrn Huth nur anschließen.

    Gewichtung würde bedeuten, dass Sie zur Durchschnittsbildung die Summe der vereinbarten Budgets (ohne Ausgleiche) durch die Summe der vereinbarten Bewertungsrelationen der genannten KH angeben und außerdem nur diejenigen in den Vergleich einbeziehen, die sowohl 2003 als auch 2004 einen Abschluss haben.

    Wenn Sie uns bitte diese Daten liefern würden, können wir weiter sehen.

    Schönen Gruß