Beiträge von Scholz

    Sehr geehrtes Forum!

    Wer kennt die \"methodischen Gründe\" für folgende Meldung?

    -> InEK vom 5.10.2004

    Zitat:
    [hr]
    \"0 – Entwicklung des Casemix-Index
    Stand: 5.10.2004

    Die so genannte Bezugsgröße (normierte mittlere Fallkosten der Inlier gemäß Kalkulation für 2005) veränderte sich aus methodischen Gründen. Sie lag im Jahr 2004 bei 2.830,92 €, im Jahr 2005 bei 2.974,89 €. Die Veränderung beträgt damit plus 143,97 € absolut bzw. plus 5,086% relativ.

    Dies führt im Ergebnis dazu, dass ohne Berücksichtigung von Klassifikations- veränderungen bei einem Vergleich der G-DRG-Version 2003/2004 und der G-DRG-Version 2003/2005 der Casemix eines Hauses um etwa 5% sinkt.

    Beispiel:

    Ein Haus, welches im G-DRG-System 2004 einen effektiven Casemix von 10.000 hat, wird ohne weitere Berücksichtigung von Klassifikationsveränderungen in Folge allein dieser Veränderungen im G-DRG-System 2005 einen effektiven Casemix von 9.516 erzielen.\"
    [hr]

    Übrigens gab es auch 2004 gegenüber 2003 einen Groupereffekt, der aber sicherlich von der Fallzusammensetzung des jeweiligen Hauses ganz unterschiedliche Auswirkungen hatte:

    Wir, als Haus der Grundversorgung hatten auch von 2003 auf 2004 eine CMI Absenkung von 4,5 %.

    Aber: am Kalkulations-BFW des InEK lag das nicht!

    der ist nämlich gefallen
    2003: 2892 €
    2004: 2831 € s. o.

    Wer kann mir die methodischen Gründe erklären?

    fragt

    Hallo Forum,

    dies ist irgendwann m. E. den Aufwand nicht wert.

    Man kann die Anlage 2 bis 6 erst einmal mit den Chef- oder Oberärzten durchgehen und alles streichen, was im eigenen Hause nicht gemacht wird -> einfache Lösung für Häuser der Grundversorgung.

    Große Häuser werden einige der ZE (auch der gesondert zu vereinbarenden ZE und DRGs) erbringen, sollten m. E. aber auch sagen können, wieviel davon.

    Man wird sehr lange sehr viel rechnen müssen. Auch die Festlegung von Preisen auf örtlicher Ebene ist genial kompliziert.

    Aber was die Mengen angeht, hätte ich noch einen einfachen Vorschlag für Häuser jeder Größenordnung:

    Warten Sie mit der Budgetverhandlung bis zumindest ein Quartal aus 2005 abgerechnet wurde.

    Sehen wir doch noch mal gemeinsam bei der AOK nach, wieviele der KH prospektiv verhandeln. Na?

    Also keine Panik, bis Sie mit dem Schiedsstellenverfahren :erschreck: durch sind, wissen Sie wahrscheinlich sogar die Daten des Folgejahres...

    Gruß

    Hallo Garrand,

    man kann alle Patienten mit der ICD-ND Z51.1 Chemotherapiesitzung bzw. mit der OPS 8-54 ff Applikation von Zytostika/Chemotherapie herauszusuchen.

    Zusätzlich hilft eine Nachfrage bei der Krankenhausapotheke weiter, wieviel der ZE-relevanten Chemotherapeutika verbraucht wurden, entweder nur pauschal, besser natürlich fallbezogen.

    Gruß

    Sehr geehrter Herr Brenk,

    damit degeneriert der CMI als Maß für die fallbezogene Fallschwere zur Hausnummer.

    Lassen Sie uns -> die Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ebenfalls aus dem CMI ausgliedern, dann brauchen wir diesen Wert (CMI) in Zukunft gar nicht mehr in irgendwelche Krankenhaus- oder Abteilungsvergleiche einbringen, ohne jedesmal nach der Höhe der erbrachten Zusatzentgelte und Spezialentgelte zu fragen.

    So schnell kann die vermeintliche Transparenz wieder zerstört werden. Schade um dieses Klassifikationssystem, oder?

    Natürlich haben Sie Recht, die ZE werden eben (momentan ?) ) nicht in RG ausgedrückt, sondern in Euro.

    Aber wir können sie eindeutig umrechnen und so, wie wir einen Zuschlag auf den Euro-Rechnungsbetrag machen (machen wir auch bei OGVD-Zuschlägen) können wir auch feststellen, wie hoch die korrespondierende RG-Änderung ist (genau wie bei OGVD-Zuschlägen, auch wenn dort der Rechenweg vom RG zum Euro-Betrag verläuft).

    Im Rahmen der Kalkulation wird der Anteil der Fallkosten, der über ZE vergütet wird, aus dem RG der typischen DRGs ausgegliedert, Beispiel Chemotherapie-Tagesfall-BR der DRG ist von 0,3 auf 0,2 gesunken, über ZE ist aber (je nachdem) ein Aufschlag von z. B. 1250 Euro ZE (entspricht 0,5) möglich.

    Auch die UGVD- und OGVD-Zuschläge wurden ausgegliedert und werden dann individuell wieder berücksichtigt.

    Welche Zahl eignet sich besser zum Benchmarking oder für die Budgetverhandlung: CM(I) oder effCM(I)?

    Die Systematik sollte verständlich bleiben, s. auch -> Herr Johannes Bauernfeind, AOK Baden-Württemberg über Budgetverhandlung

    mfG

    Zitat


    Original von Mojo:
    Ich möchte nun wissen, in welcher Fallpauschale von 2005 a08z aus 2004 erfasst wird.

    Hallo Mojo,

    es kommt darauf an, welche Hilfsmittel Sie zur Verfügung haben. Die klassische Lösung für Ihre Frage ist m. E. die, dass Sie zweimal die gleichen Daten mit unterschiedlichen Groupern batch-groupen.

    Zur Zeit gibt es als 2005-Grouper den sog. Übergangs- oder Interims-Grouper G-DRG 2003_2005. Zertifiziert sind die Grouper mehrerer Hersteller.

    Ich habe z. B. alle Daten aus 2003 (§21-Daten) einmal im Interimsgrouper 2003_2004 und einmal im Interimsgrouper 2003_2005 gegroupt.

    Dann kann man Ihre Frage beantworten, also z. B. nachsehen, in welcher/welchen 2005-DRG die Fälle einer 2004-DRG, z. B. A08Z oder I04Z (aus Grouper 2004) im Grouper 2005 landen. Mit Einschränkungen, was die Überleitung der verschiedenen ICD- und OPS-Codes betrifft, z. T. auch Veränderung durch neue Abrechnungsregeln (ZE), kann man diese Ergebnisse dann zur Prognose für die Ist-Fälle 2005 verwenden.

    Damit habe ich Angaben über unser eigenes Krankenhaus.

    Eine solche Auswertung ist natürlich auch bundesweit z. B. durch das InEK leicht möglich und wurde ziemlich sicher auch gemacht. Mir ist aber nicht bekannt, ob diese Daten veröffentlicht werden sollen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Zitat


    Original von MSimon:
    ich denke mit sollte dieses Thema splitten (zwei threads ?).

    Wir haben die ursprüngliche Fragestellung von Herrn Scholz zum Umgang mit den Fallerlösen (aus BFW * Fallgewicht plus Erlöse aus Zusatzentgelten).
    Hier ging es doch um die Frage der inhaltlichen Darstellung im Berichtswesen (wie stelle ich was dar => auch in Bezug auf ein mögliches Benchmarking etc.).

    neuer Thread -> zu CMI bei ZE-Patienten

    Zitat


    Original von Kilian:
    mit dieser Erkenntnis ist aber kein Erlösausgleich zu erzielen. Die \"Kalkulation\" ermittelt nur \"dimensionslose\" Verteilungswerte des Gesamtbudget. Sie können höchsten postulieren das die ihnen zugestandene Einzelverteilung innerhalb dieses Gesamtbudgets mit einem Fehler von 4% behaftet war.

    Grüß Gott Herr Kilian,

    es geht also um den Anteil am Gesamtbudget. Jeder Grouper bildet die Leistungen (den Anteil am Kuchen) nur näherungsweise ab. Aber gerade in der Einführungsphase (Stichwort \"Aufhebung des Kompressionseffektes\") kommt es noch zu deutlichen Verbesserungen, s. mein Beispiel.

    Allein der Übergang von Grouper 2003 auf Grouper 2004 führte bei uns zu einer Änderung des CMI eines Hauses um 4 bis 5 % (bei gleichen Falldaten). Während der budgetneutralen Phase besteht Hoffnung, dass die sich ergebenden Liquiditätseinbußen durch den jetzt zu niedrigen Zahlbetrag nach der Budgetverhandlung wieder hereingeholt werden können, aber würde man mit einem bundeseinheitlichen BFW rechnen, ändert sich das Einzelbudget eben auch um 4 bis 5 %. Ich vermute, dass durch diesen Effekt im Rahmen der Konvergenzphase viel höhere Beträge umverteilt werden als durch die schrittweise Anpassung an einen irgendwie gearteten \"Zielwert\".

    Es könnte sich als Nachteil erweisen, systemimmanent mit veralteten Abrechnungstabellen zu arbeiten, s. die Aussage von Herrn Sommerhäuser \"Das DRG-System für 2005 wurde auf Basis der Krankenhauskalkulationsdaten 2003 in 2004 gerechnet. Die Kostenprofile spiegeln also den Stand aus 2003 der an der Kalkulation teilnehmenden KH wider.\"

    Eine neue Art von Erlösausgleich könnte m. E. Abhilfe schaffen, z. B. so: die §21-Daten werden zunächst auf Plausibilität geprüft, d. h. man überprüft, ob die medizinischen Daten in fall, fab, icd und ops mit den in der Datei entgelte gemeldeten Beträgen übereinstimmen, dann werden mit aktuellem Grouper (für 2003-Daten der 2005 Grouper) die Entgelte neu ermittelt und Differenzen zu 2003 ggf. durch Rück- und/oder Nachzahlungen ausgeglichen.

    Voraussetzung: funktionierende Datenlieferungen, ggf. auch Nachlieferungen von änderungsrelevanten Angaben.

    Vorteil: Würde Budgetverhandlungen auf lokaler Ebene deutlich vereinfachen, vielleicht sogar überflüssig machen.

    N. B.: Andere Ausgleiche, z. B. für Mehr- und Mindermengen könnten m. E. völlig wegfallen. Einerseits wirkt der MDK nicht indizierten Mengenausweitungen massiv entgegen, andererseits behindert das alte Grenzkostensystem für Mehrfälle das neue System der kalkulatorisch ermittelten BR. Ein einheitlicher Basisfallwert kann bei den bestehenden Mehr-Mindermengenausgleichen nur bei Punktlandung erreicht werden. Ist das gewollt?
    Eine weitere politische Mengensteuerung (gewünschte und nicht gewünschte Leistungen) ließe sich zudem leicht über eine Variation (Absenkung) der BR einzelner DRGs erreichen.

    Gruß an die alte Heimat

    Hallo Forum,

    darf ich hier mal einhaken?

    Das bedeutet doch, dass ich eine realistische Darstellung des Leistungsgeschehens 2003 nur mit dem Grouper 2005 erreiche.

    Theoretisch kann der Grouper 2003_2005 für manches Krankenhaus Gold wert sein.

    Wenn sich beispielsweise mit dem Abrechnungsgrouper 2003 ein CMI von 1,00 ergibt, mit dem 2003_2005-Grouper aber 0,96 herauskommt, nennen wir es Katalogeffekt, dann ändert sich der Basisfallwert um 4 %.

    (Es kann natürlich auch 1,05 herauskommen...)

    Wer erhält dieses Geld?

    Was ist dagegen schon eine Kappungsgrenze von 1 %?

    Ich denke, die Politik misst den Kalkulationsdaten eine viel zu geringe Bedeutung zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Über BR kann man Leistungen unabhängig vom hausindividuellen BFW im [c=#009aff]hausüberschreitenden[/code] Benchmarking vergleichen.

    Möchte ich das auch mit den ZE-Erlösen machen, könnte man für das [c=#009aff]hausüberschreitende[/code] Benchmarking die [c=#ff0024]gleiche Relation [/code]Euro zu BR verwenden, wie sie der InEK-Kalkulation zugrunde liegt.

    [c=#ff0024]Diese Relation [/code]ist der Kalkulations-BFW, d. h. ich Teile die ZE-Erlöse (€) durch den Kalkulations-BFW und erhalte den bundesweit vergleichbaren BR-Zuschlag auf meine effBR zu meinem Fall, eine kombinierte (ZE/DRG) effBR eben (-> s. o.). Hört sich vielleicht kompliziert an, ist aber auch nicht schlimmer, als OGVD-Zuschläge, die jeder akzeptiert.

    Bezogen auf mein eigenes Haus komme ich aber damit nicht unbedingt zum Ziel (z. B. Vergleich vereinbarter CM zu Ist-CM), da brauche ich dann (-> wie erwähnt) den hausindividuellen BFW (oAuB), ggf. hilfsweise auch den aktuellen Zahlbetrag.

    Es ist ja wohl nicht so, dass ich die in der E1 bzw. der AEB getrennt \"vereinbarten\" DRG-Fälle und ZE-Fälle auch exakt in dieser Aufteilung erreichen muss.

    Zitat


    Original von MSimon:
    ein Abgleich mit der AEB (dort werden die DRGs und die entsprechenden Zusatzentgelte auch differenziert dargestellt) ....

    Entscheidend ist doch die Summe aus ZE- und DRG-Erlösen für das Erreichen des Vereinbarungs-CM, oder liege ich hier falsch?

    [f2]Edit am 16.10.04:[/f2]
    Vereinbarungs-CM ist streng genommen nur das DRG-Budget/BFW. Die Frage, ob die erreichten ZE-Erlöse mit den DRG-Erlösen wechselseitig ausgeglichen werden dürfen, beantworte ich mangels gegenteiliger Informationen hier mit ja. Dies führt dazu, dass man das ZE-Budget sinnvollerweise auch als CM-Äuqivalent ausdrücken kann durch Division durch den BFW (denselben BFW wie beim DRG-Budget).

    Alternativ kann/muss man die Erlöse aus DRG und ZE überall getrennt aufführen, auch fallbezogen jeweils in Eurobeträgen, nur die DRG-Erlöse zusätzlich als Bewertungsrelation.
    [f2]Ende Edit[/f2]