Beiträge von Majchrzak_A

    Hallo Forum,

    wir wollen im Rahmen des § 116 b eine Ballonenteroskopie durchführen und logischerweise auch abrechnen. Ich habe nun den EBM durchwälzt, konnte aber leider keine passende Ziffer für die Abrechnung finden.

    Gibt es hier jemanden, der mit der Abrechnung dieser Untersuchung bereits Erfahrung hat?

    Vielen Dank im Voraus

    Hallo Herr Flurby,

    nein, generell ist die zusätzliche Abrechnung der Ziffern 252,253 nicht korrekt. Die Leistungsbeschreibung der 346 und 347 sagt ja schon eindeutig aus, dass die KM-Einbringung mit diesen Ziffern abgegolten ist. Die 252/253 dürfte zusätzlich abgerechnet werden, wenn dem Patienten noch etwas Weiteres separat injiziert wird (z.B. LA, Medis...).

    Grüße,
    A. Majchrzak

    Hallo Herr Ruesay,

    so sieht der EBM leider aus. Will man alles abrechnen können, muss man den Patienten \"leiden\" lassen.

    Wie der Zufall so will haben wir heute auch einen Fall auf den Tisch bekommen: Angiografie bds. ;(

    Ich denke, wir werden auch in den sauren Apfel beißen müssen und können eben nur einmal berechnen.

    Freundliche Grüße,

    A. Majchrzak

    Guten morgen,

    ich habe so eine Rechnung (zum Glück) noch nicht den Kassen in Rechnung stellen müssen und ich kann Ihnen auch keine Paragrafen nennen.

    Haben Sie in der Rechnung denn bei der EBM 34283 angegeben, dass die Untersuchung bds. durchgeführt wurde?
    Die Kürzung der Ziffer 34285 kann ich noch nachvollziehen, da im Leistungsinhalt dieser Ziffer von der Mehrzahl der Gefäße die Rede ist. Dagegen ist im Leistungsinhalt der Ziffer 34287 nur von der Einzahl die Rede. Und diese würde ich auch zwei Mal berechnen.

    Ich hoffe Ihnen hiermit zumindest einen neuen Ansatzpunkt gegeben zu haben.

    Schöne Grüße,
    A. Majchrzak

    Hallo,

    eine Patientin hat von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung über D1 erhalten und möchte bei uns behandelt werden. Allerdings wird als Diagnose mit Leitsymptomatik folgendes angegeben: \"komplexe Schädigungen / Funktionsstörungen re Handgelenk nach Fraktur und Osteosynthese + li Schulter bei Kapselschrumpfung\".

    Können wir die Patientin ohne weiteres an beiden Extremitäten behandeln und dafür je Behandlungstag 1x D1 abrechnen? Oder benötigen wir je Extremität eine Verordnung?

    mfg