Beiträge von KKH_AA_2010

    Hallo

    sehe ich so und so - kommt auf den genauen Fall an.

    Aber dennoch zieht unsere Software bei der KV-Abrechnung , diese Fälle zusammen ( im Quartal ) - und macht einen Fall draus. Dies wurde seinerzeit ( zu Zeiten der PG ) auch von der KV Hessen gefordert und mir schriftlich mitgeteilt - dass innerhalb eines Quartales - ein Fall ist.
    Kontrolle ist kein Notfall und somit nicht abrechenbar ....

    Denn sie dürfen eigentlich nur die 01210 1x im Quartal abrechnen - jeder weitere Kontakt mi 01214 ,01216, 01218 ( mit Uhrzeit ) - wenn ich jetzt nicht völlig neben der Spur fahre

    ;( :|

    Hallo Forum

    muss leider wieder aufgrund Preisänderungen auf das Thema kommen

    kann mir jemand sagen , wie ich über das I-net oder so an den DKGN´T Band 1 komme

    Brauche den Bereich - Teil S - Krankenhaussachleistungen , Obduktionen

    Vielen Dank

    ?( :wacko:

    Hallo

    aus meiner Sicht eher die Ziffer 15321 ff.

    da bei der anderen folgendes im KOmmentar steht

    09 361
    Kleinchirurgischer Eingriff II im Hals-Nasen-Ohren-Mund-Bereich und/oder primäre Wundversorgung im Hals-Nasen-Ohren-Mund-Bereich
    Zeit.gifT.gif6 Min.
    Obligater Leistungsinhalt

    Primäre Wundversorgung und/oder

    Entfernung festsitzender Fremdkörper aus dem Hals-Nasen-Ohren-Mund-Bereich und/oder

    Eröffnung eines Abszesses ohne Eröffnung einer Körperhöhle (auch Furunkel, Karbunkel) im Hals-Nasen-Ohren-Mund-Bereich und/oder

    Punktion einer Kieferhöhle und/oder

    Parazentese und/oder

    Entfernung von Granulationen vom Trommelfell und/oder aus der Paukenhöhle und/oder

    Geschlossene Reposition einer Nasenbeinfraktur und/oder

    (Wieder-)Eröffnung eines peritonsillären Abszesses und/oder

    Sondierung und/oder Bougierung einer Stirnhöhle vom Naseninnern aus und/oder

    Aufrichtung und/oder Schienung des Trommelfells bei frischer Verletzung,


    das scheint mir hier nicht so zutreffende zu sein. Da ich aber keine Arzt bin, kann ich das natürlich nicht ausschliessen.
    Aus meiner Sicht daher eher die 15321 ff

    :S :?:

    Hallo,

    komisch: AOK, BKK, DAK & Co. sind auch Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Da würde ich doch die Postler mal nach der Abgrenzung fragen.

    Hilfreich wäre an dieser Stelle evtl. der komplette Wortlaut der PBeaKK-Begründung.


    Hallo

    bei Post A bin ich der Überzeugung, dass die Körperschafts des öffentlichen rechts ist - somit DRG , sowie AOP Regelungen maßgeblich ( nur anderer Punktwert )

    Post B = ist privatkasse - da bin ich überfragt

    - vielleicht hilft Ihnen das ..

    Hallo

    vielen Dank,

    aber alleine in dem Abschnitt ist ein Widerspruch


    Gelegentlich erfolgt eine diagnostische Arth
    roskopie im Zusammenhang mit einer anderen
    aufwendigen Leistung, z.B. einer Metallentfernung aus
    dem Tibiakopf. In diesen Fällen wird ein
    Simultaneingriff nach den dort beschriebenen Regeln
    abzurechnen sein. Dabei muss darauf geachtet
    werden, dass die GOP-Nr. 31148 (als Zuschl
    agsziffer für einen Simultaneingriff) keinen
    Sachkostenzuschlag erhält. Das bedeutet, dass die Arthroskopie in jedem Fall als Haupteingriff mit
    dem Sachkostenzuschlag und der anderer Eingr
    iff mit den entsprechenden Simultanziffern
    abzurechnen ist

    dieser verstößt gegen geltendende EBM-Regelungen

    - ich kann die Arthroskopie als Haupteingriff abrechnen - muss aber die höherbewertete Leistung nehmen ( 31132 zum Besipiel ) - dann den Zuschlag 31148 für den Simultaneingriff - falls die regelungen zutreffen.
    somit kann die Arthroskopie hier überhaupt nicht abrechnen.
    Also 31132 - Simulatn 31148 + Narkose + Simultannarkose

    Somit Aussage falsch in dem Abschnitt, da auch nicht massgebend- sondern Wezel / Liebold - da steht was anderes.

    Werde es wie gesagt wohl intern ggf. mit der Rechtsabteilung abklären ...

    Hallo vielen Dank

    sehe ich trotzdem anders - da der Text der Pauschale lautet ...." mit der Durchführung von endoskopischen Gelenkeingriffen ( Arthroskopien) - diese wurde ja durchgeführt - es ist ja auch explizit die 31141 - zu 1-697.7 angegeben worden.

    Was kann ich dafür, dass die bewertung so beschi... ist, dass ich die höhere leistung abrechnen muss - da legt sich die krankenkasse mal wieder ihre regeln zu recht, wie sie das braucht.

    Es gibt weder in Wezel / Liebold einen Hinweis noch ein Urteil hierzu, dass ich das nicht darf.

    Werde den Fall wohl an unsere Rechtsabteilung abgeben.


    ja wurde in der selben Sitzung erbracht - und eine Arthroskopie erbracht ( Code 1-697.7 ) - somit wäre der ZUsammenhang hergestellt ( wurde ja durchgeführt ) - es steht nirgends dass ich das nicht darf, wenn ich den höherbewerteten abrechnen muss ( Konsequenz - das nächste mal 2 OP ´s ) ob das dem PAt. gefällt ? und der Kasse ?

    kommt halt nicht zur Abrechnung, weil bescheiden bewertet ....
    daher bin ich der Meinung ist abrechenbar zusätzlich -

    lasse mich aber gerne anderweitig beraten .... ( zur Not muss halt mal wieder ein Prozess geführt werden ) - nur weil die Kasse ihre eigenen Regeln nicht kennt oder beachtet ?( :cursing:

    Falls es schon ein Thema dazu gab - dann sorry - muss ich es wohl überlesen haben.

    Hallo liebes Forum ,

    es geht um die Abrechnung bspw. um die folgende Konstellation

    OPS 1-697.7 - EBM 31141 - 4400 Punkte - Zuschlag 40750
    OPS 5-804.0 - EBM 31132 - 5505 Punkte

    da ich hier die höhere Ziffer abrechnen muss ( also 31132 ) - habe ich dennoch die Pauschale 40750 (

    Kostenpauschale
    für die Sachkosten in Zusammenhang mit der Durchführung von
    endoskopischen Gelenkeingriffen (Arthroskopien) entsprechend der
    Gebührenordnungspositionen 31 141 und 31 142 )

    abgerechnet. Laut Wezel / Liebold
    gibt es hierfür keinen Ausschluss, dass ich dennoch diese Ziffer ( 40750 ) ansetzen darf
    Jetzt schreibt eine Kasse per DTA folgendes

    "Die Kostenpauschale 40750 für die Sachkosten in Zusammenhang mit der Durchführung von endoskopischen Gelenkeingriffen (Arthroskopien) entsprechend der Gebührenordnungspositionen 31 141 und 31 142 kann nicht neben der von Ihnen abgerechneten GPOS 31132 abgerechnet werden"
    ?( :cursing:
    Ich sehe das anders ..

    Ihre Meinung und ggf. beivorliegendem Sachverhalt bei Ihnen ( was haben sie denen geantwortet )

    Vielen Dank ( gerne auch per PN )