Beiträge von KKH_AA_2010
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Hallo
sehe ich so und so - kommt auf den genauen Fall an.
Aber dennoch zieht unsere Software bei der KV-Abrechnung , diese Fälle zusammen ( im Quartal ) - und macht einen Fall draus. Dies wurde seinerzeit ( zu Zeiten der PG ) auch von der KV Hessen gefordert und mir schriftlich mitgeteilt - dass innerhalb eines Quartales - ein Fall ist.
Kontrolle ist kein Notfall und somit nicht abrechenbar ....Denn sie dürfen eigentlich nur die 01210 1x im Quartal abrechnen - jeder weitere Kontakt mi 01214 ,01216, 01218 ( mit Uhrzeit ) - wenn ich jetzt nicht völlig neben der Spur fahre
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Hallo Forum
muss leider wieder aufgrund Preisänderungen auf das Thema kommen
kann mir jemand sagen , wie ich über das I-net oder so an den DKGN´T Band 1 komme
Brauche den Bereich - Teil S - Krankenhaussachleistungen , Obduktionen
Vielen Dank
:wacko:
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Hallo
aus meiner Sicht eher die Ziffer 15321 ff.
da bei der anderen folgendes im KOmmentar steht
09 361
Kleinchirurgischer Eingriff II im Hals-Nasen-Ohren-Mund-Bereich und/oder primäre Wundversorgung im Hals-Nasen-Ohren-Mund-Bereich
6 Min.
Obligater Leistungsinhalt
–Primäre Wundversorgung und/oder
–Entfernung festsitzender Fremdkörper aus dem Hals-Nasen-Ohren-Mund-Bereich und/oder
–Eröffnung eines Abszesses ohne Eröffnung einer Körperhöhle (auch Furunkel, Karbunkel) im Hals-Nasen-Ohren-Mund-Bereich und/oder
–Punktion einer Kieferhöhle und/oder
–Parazentese und/oder
–Entfernung von Granulationen vom Trommelfell und/oder aus der Paukenhöhle und/oder
–Geschlossene Reposition einer Nasenbeinfraktur und/oder
–(Wieder-)Eröffnung eines peritonsillären Abszesses und/oder
–Sondierung und/oder Bougierung einer Stirnhöhle vom Naseninnern aus und/oder
–Aufrichtung und/oder Schienung des Trommelfells bei frischer Verletzung,
das scheint mir hier nicht so zutreffende zu sein. Da ich aber keine Arzt bin, kann ich das natürlich nicht ausschliessen.
Aus meiner Sicht daher eher die 15321 ff -
Hallo,
komisch: AOK, BKK, DAK & Co. sind auch Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Da würde ich doch die Postler mal nach der Abgrenzung fragen.
Hilfreich wäre an dieser Stelle evtl. der komplette Wortlaut der PBeaKK-Begründung.
Hallobei Post A bin ich der Überzeugung, dass die Körperschafts des öffentlichen rechts ist - somit DRG , sowie AOP Regelungen maßgeblich ( nur anderer Punktwert )
Post B = ist privatkasse - da bin ich überfragt
- vielleicht hilft Ihnen das ..
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Hallo
eine IUP Einlage bei über 20 - jährigen ist m.E. keine Kassenleistung.
Hat hierzu jemand eine Musterrechnung nach GOÄ ?
gab es das schon bei Ihnen ?
was muss ggf. beachtet werden ?
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Hallo
vielen Dank,
aber alleine in dem Abschnitt ist ein Widerspruch
Gelegentlich erfolgt eine diagnostische Arth
roskopie im Zusammenhang mit einer anderen
aufwendigen Leistung, z.B. einer Metallentfernung aus
dem Tibiakopf. In diesen Fällen wird ein
Simultaneingriff nach den dort beschriebenen Regeln
abzurechnen sein. Dabei muss darauf geachtet
werden, dass die GOP-Nr. 31148 (als Zuschl
agsziffer für einen Simultaneingriff) keinen
Sachkostenzuschlag erhält. Das bedeutet, dass die Arthroskopie in jedem Fall als Haupteingriff mit
dem Sachkostenzuschlag und der anderer Eingr
iff mit den entsprechenden Simultanziffern
abzurechnen istdieser verstößt gegen geltendende EBM-Regelungen
- ich kann die Arthroskopie als Haupteingriff abrechnen - muss aber die höherbewertete Leistung nehmen ( 31132 zum Besipiel ) - dann den Zuschlag 31148 für den Simultaneingriff - falls die regelungen zutreffen.
somit kann die Arthroskopie hier überhaupt nicht abrechnen.
Also 31132 - Simulatn 31148 + Narkose + SimultannarkoseSomit Aussage falsch in dem Abschnitt, da auch nicht massgebend- sondern Wezel / Liebold - da steht was anderes.
Werde es wie gesagt wohl intern ggf. mit der Rechtsabteilung abklären ...
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Hallo vielen Dank
sehe ich trotzdem anders - da der Text der Pauschale lautet ...." mit der Durchführung von endoskopischen Gelenkeingriffen ( Arthroskopien) - diese wurde ja durchgeführt - es ist ja auch explizit die 31141 - zu 1-697.7 angegeben worden.
Was kann ich dafür, dass die bewertung so beschi... ist, dass ich die höhere leistung abrechnen muss - da legt sich die krankenkasse mal wieder ihre regeln zu recht, wie sie das braucht.
Es gibt weder in Wezel / Liebold einen Hinweis noch ein Urteil hierzu, dass ich das nicht darf.
Werde den Fall wohl an unsere Rechtsabteilung abgeben.
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Da stellen sich mir Fragen:
Haben Sie die Arthroskopie und die Intervention in der gleichen Sitzung erbracht? Simultaneingriff?
Zur Ziffer 40750 steht eigentlich alles in Ihrer Aufzählung:
für die Sachkosten in Zusammenhang mit der Durchführung von
endoskopischen Gelenkeingriffen (Arthroskopien) entsprechend der
Gebührenordnungspositionen 31 141 und 31 142 )Damit ist die Abrechnung im Zusammenhang mit anderen EBM-Ziffern als den genannten ausgeschlossen.
ja wurde in der selben Sitzung erbracht - und eine Arthroskopie erbracht ( Code 1-697.7 ) - somit wäre der ZUsammenhang hergestellt ( wurde ja durchgeführt ) - es steht nirgends dass ich das nicht darf, wenn ich den höherbewerteten abrechnen muss ( Konsequenz - das nächste mal 2 OP ´s ) ob das dem PAt. gefällt ? und der Kasse ?kommt halt nicht zur Abrechnung, weil bescheiden bewertet ....
daher bin ich der Meinung ist abrechenbar zusätzlich -lasse mich aber gerne anderweitig beraten .... ( zur Not muss halt mal wieder ein Prozess geführt werden ) - nur weil die Kasse ihre eigenen Regeln nicht kennt oder beachtet
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Falls es schon ein Thema dazu gab - dann sorry - muss ich es wohl überlesen haben.
Hallo liebes Forum ,
es geht um die Abrechnung bspw. um die folgende Konstellation
OPS 1-697.7 - EBM 31141 - 4400 Punkte - Zuschlag 40750
OPS 5-804.0 - EBM 31132 - 5505 Punkteda ich hier die höhere Ziffer abrechnen muss ( also 31132 ) - habe ich dennoch die Pauschale 40750 (
Kostenpauschale
für die Sachkosten in Zusammenhang mit der Durchführung von
endoskopischen Gelenkeingriffen (Arthroskopien) entsprechend der
Gebührenordnungspositionen 31 141 und 31 142 )abgerechnet. Laut Wezel / Liebold
gibt es hierfür keinen Ausschluss, dass ich dennoch diese Ziffer ( 40750 ) ansetzen darf
Jetzt schreibt eine Kasse per DTA folgendes"Die Kostenpauschale 40750 für die Sachkosten in Zusammenhang mit der Durchführung von endoskopischen Gelenkeingriffen (Arthroskopien) entsprechend der Gebührenordnungspositionen 31 141 und 31 142 kann nicht neben der von Ihnen abgerechneten GPOS 31132 abgerechnet werden"
Ich sehe das anders ..Ihre Meinung und ggf. beivorliegendem Sachverhalt bei Ihnen ( was haben sie denen geantwortet )
Vielen Dank ( gerne auch per PN )