Beiträge von DietrichKlueber

    VERSENKEN!!!:kangoo:

    Das ist die richtige Einstellung.

    Die Aussagekraft dieser BQS-Verfahren ist so schwach und unzuverlässig, dass sie gerne abgeschafft werden sollten. Die Ärzte noch länger mit den ausgegliederten Verfahren damit zu belasten wird man Ihnen sehr, sehr übel nehmen (siehe Publikationen zu den steigenden Dokumentationszeiten auf Station).

    Valider wäre für die BQS lediglich eine Verknüpfung mit den §301 -Daten, wofür es jedoch noch keine gesetzliche Regelung gibt.Hier werden nämlich auch offen Komplikationen kodiert, weil die Knete bringen, und der Anreiz zur Nicht-Dokumentation fehlt.
    (siehe Artikel zu diesem Thema in "Gesundheitsökonomie&QM" Heft 2 oder 3 2003.

    Ein aktuelles Beispiel: die Hamburger EQS sammelt den Kerndatensatz der DGAI seit Jahren ein. Alle beteiligten Kliniken sind mit den gespiegelten Ergebnissen absolut unzufrieden, da statistisch und wissenschaftlich völlig unhaltbar. Aber aus Gründen der Verbandspolitik müssen sie sich weiter damit quälen lassen (Kuratorium Anästhesie).

    Dr. Klüber
    ENDO-Klinik Hamburg

    Herr Nast!

    bei uns argumentierten die MDKs unter alten FP/SE-Bedingungen lediglich damit, dass i.d.R. ein präop. Tag anerkannt wird (aber auch nicht mehr...).

    Haben Sie denn in der Akte dokumentiert, dass diese OP wirklich stationär erfolgen musste (es gibt ja da die AEP-Liste...). Die Kurzlieger sind natürlich Kandidaten für diese jetzt zunehmende Fragestellung. Bei uns sind es die Arthroskopien, welche nun ambulant erbracht werden müssen. Sie haben also Glück, dass die Kasse nicht den ganzen Fall unter ambulantem Erlössatz laufen läßt, oder?... Das soll kein Hinweise an die Kassenvertreter sein, jetzt den MDK mit solchen Fragen zu überschütten, sondern nur für die Controller, die stationäre Notwendigkeit dokumentieren zu lassen.

    ENDO-Klinik Hamburg

    Ein großer PKV-Versicherer lehnt mit folgender Begründung einen Mehraufwand bei Hepatitiskranken als Nebendiagnose (B18.2) ab:

    "Laut Hygienerichtlinien des RKI sind sämtliche Massnahmen entsprechend vorsichtig durchzuführen)..." Diese Massnahmen seien selbstverständlich und stellten keinen erhöhten "Betreuungs-, Pflege und/oder Überwachungsaufwand" oder anderen Ressourcenverbrauch dar.

    Als Mehraufwand führte ich an: Kennzeichnung aller Laborzettel und der Akte mit Kennzeichen "infektiös", besondere Vorsicht bei Blutabnahmen und im OP (Endoprothesenversorgung) mit Schutzkleidung, Brille etc.

    Wir kodieren Anämie und Transfusionen nur in folgenden Fällen:

    Transfusion frühstens am 2. postop.Tag bei entsprechender Kreislaufsymptomatik, welche durch die die Anämie zu erklären wäre.

    Warum?

    1.) Hb-Abfall postoperativ haben alle Endoprothesen-Patienten
    Die Prozedur beinhaltet bereits einen Blutverlust und
    eine "normale" Anämie postop.
    2.) Alle Eigenblutspender erhalten ihr eigenes Blut bis
    spätestens 1. postop. Tag zurück (das sind 90% aller
    Patienten.
    3.) Die meisten nicht zu alten Patienten verkraften einen Hb von
    8,0 mühelos, wenn sie nur genug Volumenersatz
    (Flüssigkeit/Trinken) erhalten.

    ENDO-Klinik Hamburg
    :))

    :dance2:

    Im letzten Jahr ist der MDK öfters zu uns ins Haus gekommen, um jeweils ca. 20 Akten durchzusehen. Seitdem wir aber nach DRG abrechnen, hat der MDK-Chef verlautbart, das sei nicht üblich, nicht notwendig und ein kollegialen Gespräch schon gar nicht. Folge: die Durchsicht von 10 Akten dauert nun 3 Wochen.

    Aber wir sollten nicht nur Nachsicht mit dem MDK-Chef haben, der nicht in so einem schönen Zimmer mit eigenem Schreibtisch und anderem Guten sitzen darf. Außerdem verstehen wir gut, dass kollegiale Gespräche gar nicht erwünscht sind, denn das sollen gefälligst die SGs klären. Aber auch mit den Nöten des MDK in seiner Ganzheit sollten wir mitfühlen:

    Die guten Jungs und Deerns bekommen massenhaft Aufträge von Kassen-Sachbearbeitern zum DRG-System, weil dieses eben 100-fach mehr Fragen eröffnet (nämlich jetzt auch noch bei jeder steigernder Nebendiagnose).

    Der MDK erhält jedoch von allen Kassenverbandsmitgliedern in seiner Zuständigkeit nur eine Kopfpauschale für seine Gutachten. (50% Pflegeversicherung, 50% anderes).
    Die reicht jetzt natürlich auch nicht mehr aus, um mit dem DRG-Wust fertig zu werden. Sie liegt so um und bei bei 15 Euro/pro Kassenmitglied.

    Vielleicht sollte der MDS die Kopfpauschale auch im Gesundheitswesen fordern, dann wären wir die Sorgen los.:))

    I)
    Nein, der Befund bestätigt nicht nur einen Verdacht, sondern eine entsprechende Therapie einer Diagnose mit einem Datum. Das kann doch wohl nicht sein, dass wenn man 1 Woche auf den Befund gewartet hätte das Ganze dann auf einmal abrechenbar ist.

    Und ganz richtig trifft es im besagten Fall nicht zu, dasswie Herr Konzelmann vom MDA selöbst zitiert: "...sich der Krankheitsverdacht nicht bestätigt und eine Behandlung derzeit nicht erforderlich ist."

    Also beim SG durchboxen!!!