VERSENKEN!!!:kangoo:
Das ist die richtige Einstellung.
Die Aussagekraft dieser BQS-Verfahren ist so schwach und unzuverlässig, dass sie gerne abgeschafft werden sollten. Die Ärzte noch länger mit den ausgegliederten Verfahren damit zu belasten wird man Ihnen sehr, sehr übel nehmen (siehe Publikationen zu den steigenden Dokumentationszeiten auf Station).
Valider wäre für die BQS lediglich eine Verknüpfung mit den §301 -Daten, wofür es jedoch noch keine gesetzliche Regelung gibt.Hier werden nämlich auch offen Komplikationen kodiert, weil die Knete bringen, und der Anreiz zur Nicht-Dokumentation fehlt.
(siehe Artikel zu diesem Thema in "Gesundheitsökonomie&QM" Heft 2 oder 3 2003.
Ein aktuelles Beispiel: die Hamburger EQS sammelt den Kerndatensatz der DGAI seit Jahren ein. Alle beteiligten Kliniken sind mit den gespiegelten Ergebnissen absolut unzufrieden, da statistisch und wissenschaftlich völlig unhaltbar. Aber aus Gründen der Verbandspolitik müssen sie sich weiter damit quälen lassen (Kuratorium Anästhesie).
Dr. Klüber
ENDO-Klinik Hamburg