Beiträge von Seine

    Hallo zusammen,

    ich hänge mich hier einmal dran mit meiner Frage:

    Ich konnte bisher keine Antwort finden.

    Zählen die Schlussrechnungen bei Geburten auch zur Quote der prüfbaren Schlussrechnungen eines Kostenträgers?:/

    Die angefragten Fälle zählen ja nicht zur Prüfquote und kommen "on Top", da sie ja nicht unter die Regelung des §275 fallen.

    Herzlichen Dank für eine Antwort.

    Grüße

    Seine

    Hallo zusammen,

    ich hänge jetzt mal an dieses Thema an.

    Meine Frage lautet:

    Wie verhält es sich mit diesem ZE bei Wiederaufnahmen, die zusammen geführt werden?

    Wird es 2 mal abgerechnet, da ja eigentlich 2 Fälle?

    Oder wird es nur einmal angegeben, da es sich nachher um einen Fall handelt?

    Prozeduren sollen ja den Aufwand wiederspiegeln und Mengen und Zeitangaben sind zu addieren (DKR P005k)

    Beides trifft hier nicht zu.

    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

    Viele freundliche Grüße

    Seine

    Hallo nails,
    hier geht es darum, wann ein dritter Fall zu bereits zusammengeführten Fällen und der daraus resultierenden DRG hinzu geführt werden muss.
    In dem o.g. Beispiel sind die beiden ersten Fällen bereits zusammen geführt und falls der 3. Fall ebenfalls in die 30-Tage Regelung fällt, wird er mit diesen Fällen zusammen geführt. (3-er Kette).

    Ebenso ist es im Beispiel davor, wenn nach Basis-DRG zusammenführt wurde und anschließend ein operativer Fall dazu kommt, wird nicht nach der 30 Tage-Regelung geschaut, sonder nach der OGVD des ersten der zusammengeführten Fälle.

    Es gilt immer die Prüffrist der ersten 2 (zusammengeführten) Fälle, wenn der dritte dann dort hinein fällt gehört er dazu, ansonsten ist er separat abzurechnen.

    Ein schönes und närrisches Wochenende

    Seine

    Hallo zusammen,
    knapp 4 Jahre später beschäftigt uns das gleiche Thema:
    Hauptdiagnose bei Shuntverschluss und Neuanlage ohne Revision des thrombosierten Shunts (T82.5 vs. N18.5)

    Der MDK beruft sich auf die "aktuell gültigen Kodierempfehlungen". Da es hier aber nach wie vor einen Dissens mit der FoKA gibt, mein Frage:
    Hat hier schon jemand geklagt und wie ist es ausgegangen?
    Ist das o.g. Urteil mittlerweile rechtskräftig und belastbar?

    Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

    Viele freundliche Grüße

    Seine

    Ich hänge mich mal hier ran, weil ich meine, dass es thematisch zusammen passt.

    Sturzgeburt zu Hause, jedoch Geburt der Plazenta hier im Kreißsaal. Scheidenriss und Labienriss werden hier im Haus versorgt. Das Kind wird nach Reanimation direkt von zu Hause in die Kinderklinik verbracht. Die Mutter wird mehrere Stunden (ca 17 Stunden) bei uns beobachtet und dann regulär entlassen.

    Wie kodiere ich nun die Mutter? Nach Aussage unserer Hebammen fand eine Geburt statt, da ja die Plazenta bei uns geboren wurde. ?(
    Und was mache ich mit dem QS-Bogen? ;( Minimaldatensatz? Oder wie soll ich die Angaben für das Kind eingeben?

    Herzlichen Dank für die Hilfe.

    Grüße aus dem Ruhrgebiet
    Seine

    @Seine
    und wie berücksichtigen Sie den Zusatz und das Excl. unter D68.33?

    Hallo,
    Ein therapeutischer INR ohne Blutung wird mit Z92.1 kodiert,
    ein therapeutischer INR mit Blutung wird als D68.33 kodiert
    Wenn jedoch eine akute Blutungsbereitschaft besteht (denn genau das bedeutet ja "Hämorrhagische Diathese") dann handelt es sich eben nicht um eine "Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese" sondern um eine Hämorrhagische Diathese: einer akuten Blutungsbereitschaft.
    Der Zusatz "Blutung bei Dauertherapie mit Cumarinen" bedeutet, dass ich bei Therapie mit Cumarinen bei aufgetretener Blutung die D68.33 verschlüsseln soll und bei Dauertherapie ohne Blutung die Z92.1.
    Zu einer hämorraghischen Diathese unter der Therapie mit Cumarinen gibt es keine weitere Ausführung sondern nur die Überschrift, die meiner Meinung nach eindeutig ist..

    Freundliche Grüße
    Seine

    Guten Morgen allerseits!
    Ich sehe das ganze ein bißchen differenzierter.
    D68.33 beschreibt eine hämorrhagische Diathese unter Cumarinen, also eine Blutungsneigung unter Cumarin und ebenso eine Blutung unter Therapie mit Cumarin. Also eine Blutung bei einem im therapeutischen Bereich liegenden INR unter Cumarin.
    Wenn aber INR zu hoch, bzw. der Quick nicht meßbar ist, dann handelt es sich hier um eine hämorrhagische Diathese, also eine Blutungsgefahr/Blutungsneigung. Genau dieser Zustand ist auch mit D68.33 zu kodieren, wenn eine spezifische Therapie eingeleitet wird. (es reicht nicht einfach abzuwarten)

    Grüße aus dem heißen Ruhrgebiet
    Seine

    Hallo zusammen,
    ich möchte dieses Thema noch einmal aufgreifen, da ich im Forum keine Antwort bisher gefunden habe.

    Unser Patient hat eine neu diagnostizierte hämatologische Erkrankung, nach Diagnosestellung wird er intensivpflichtig. Und nun stellt sich uns die gleiche Frage wir oben:

    Dürfen für die Berechnung der Aufwandspunkte (OPS 8-98f.21) - Chronische Leiden - Hämatologische - Neoplasie, die Punkte herangezogen werden?


    dimdi.de/static/de/klassi/ops/…sivmedizin-erwachsene.htm

    Ab welchen Zeitraum kann das "Chronische Leiden" als chronisch bezeichnet werden?
    Wie lange muss die Erkrankung zurückliegen?

    Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

    Freundliche verregnete Grüße aus dem Ruhrgebiet.

    Seine