Beiträge von Drews

    Hallo,

    zunächst möchte ich mich bei allen bedanken, die mir mit Ihren Antworten Hilfestellung geleistet haben. Durch direkte Aussprache von der JVA mit dem Sozialamt kam nun die Lösung - und zwar ist das Jugendamt des Ortes zuständig, wo die Frau zuletzt gemeldet war bzw. gelebt hat! Dieser Ort war bis jetzt noch nicht in die Angelegenheit involviert; nach kurzer telefonischer Rücksprache bat das betreffende Jugendamt um die Unterlagen (inkl. Rechnung) mit dem Hinweis, sie werden dies entsprechend prüfen!
    Wie anfänglich von mir berichtet, bin ich formal ja der Meinung die JVA wäre zuständig (FPV) und Ihre Antworten beinhalten ja auch zweimal die FPV als Begründung, sowie einmal das SGB. Jetzt argumentieren das örtliche Sozialamt und Jugendamt mit dem SGB VIII. Jetzt bin ich mal auf die Entscheidung des "verantwortlichen" Jugendamts gespannt!

    MfG
    B. Drews

    Hallo Forum,

    wir haben eine Patientin aus einer JVA bei uns zur Entbindung gehabt und das Resultat war ein gesundes Neugeborenes. Die Kosten für die Mutter und das Kind hatten wir zunächst der JVA in Rechnung gestellt. (Kosten für gesunde Neuborene werden ja über den Kostenträger der Mutter abgerechnet)

    Die JVA beglich jedoch nur die Kosten für die Mutter und teilte uns mit, dass die Kosten für das Neugeborene über das Sozialamt abgerechnet werden müßten, wo die JVA ihren Sitz hat. Das Sozialamt lehnte die Übernahme der Kosten jedoch ab.

    Formal gesehen bin ich ja der Meinung, dass die JVA auch die Kosten für das Kind tragen müßte, aber vielleicht hat ein Mitglied des Forums eine vergleichbare Konstellation bereits erlebt und kann helfen bzw. es kennt jemand die gesetzlich richtige Lösung für dieses Problem. (im Prinzip schieben sich ja zwei staatliche Stellen den schwarzen Peter hin und her)

    Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe!


    MfG

    B. Drews

    Hallo Forum!

    Wie sieht es mit der Berechenbarkeit von Shaveransätzen (Knochenfräse) im Rahmen von Arthroskopien bei amb. OP´s im Krankenhaus nach § 115b aus? Sind diese über die Sachkostenpauschale i. H. v. 7 % abgedeckt oder habe ich die Möglichkeit, diese in Höhe der Anschaffungskosten (abzgl. 12,50 Euro) den Krankenkassen zusätzlich in Rechnung zu stellen.

    Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe!

    MfG

    B. Drews