Beiträge von Hammerich

    Hallo Uwe,

    wenn man / Du sich den Antrag für den OPS 8-860.3- anschaut, gründete sich dieser \"nur\" in einer Knochenbohrung (http://www.dimdi.de/dynamic/de/kla…rapie-reize.pdf).
    Allerdings ist mir nicht klar, warum der eher für unsere Behandlung (meistens größere Tibiadefekte) passende Kode 8-860.5- (http://www.dimdi.de/dynamic/de/kla…hen-krauspe.pdf) seitens des DIMDI nicht micht Leben erfüllt wurde

    Gruß von der Spree (speziell an die verschneite Ostseeküste)
    Hammerich

    Hallo Herr Weyland,

    für den gefühlten Alltag habe Sie Recht ...; als kritischer Leser des OPS-Katalogs finde ich aber keine eindeutige Nachvollziehbarkeit dieser Ausrichtug auf die rein onkologische Schiene. Wo ist de die Grenzziehung zwischen den beiden Verfahren vom Wortlaut her? Bei der ganzkörperlichen Behandlung ? Bei einem minimalen transplantierten Zellvolumen ?

    In der Rechtssprechung zu den ehemaligen Fallpauascheln gab es die juritische Einschätzung, das der Wortlaut gilt (BSG vom 13. Dezember 2001 / Az: B 3 KR 1/01 R im Punkt 4); wenn die Vertragspartner nichts Konkretes vereinbart haben, dann kann auch Unerwünschtes resultieren ...

    Ich weiß, dass ich mit der letzten Analogie ziemlich weit aus dem Fenster lehne ...
    Gruß Hammerich

    Guten Morge liebe FachdiskutiererInnen,

    auch wie haben etliche dieser Fallkonstellatioen im Rechnungsprüfverfahren. Aus meiner Sicht bestehen noch einige Probleme:
    a) Die NUB-Anträge für 2009 dazu wurden in die Kategorie 2 eingestuft ( -> es geht nicht nur um die \"Cash Cows\" in der A15 mit einem positiven Deckungsbeitrag)
    b) Auch Kalkulationshäuser liefer dem InEK solche Fälle
    c) Die Diskussion um den Begriff \"Transplanation\" ist m.E. vom DIMDI noch schriftlich zu fixieren, ich habe auf Nachfrage eine mündliche Ausführung erhalten, die sich mit der Einschätzung von Hr. Helling deckt; anzumerken ist nur die dazu international geführte Diskussion und das Verständnis zum Begriff Transplantation
    d) Gutachterlich wird uns gegenüber u.a. mit der fehlenden Studienlage diskutiert -> Amerkung: es gibt dazu ein Register in Leeds
    e) Der OPS-Kode 8-860.30 und .31 finden auch in 2010 keinen Beachtung -> s. DefHB 5, Seite 972

    Gruß von einem ebenfalls Betroffenen
    Hammerich

    Sehr geehrter Herr Berger,
    sehr geehrter Herr Killmer,

    das Löschen von nicht DRG-relevanten Kodes wäre für Ihr KH - wenn am Kalkulationsverfahren für das InEK teilgenommen wird - nicht sinnvoll.

    Wenn Sie eine solche Datenmenge haben, wäre neben dem DTA ein zusätzlicher papiergebundener Ausdruck mit einem kurzen Anschreiben an die Kasse m.E. sinnvoller; in Berlin besteht ein kassenseitiges Verständnis für die in 2006 nicht mehr nachvollziehbare Limitierung.

    Mit freundlichem Gruß
    Ralf Hammerich

    Hallo Andrea-F31,

    ... \" Eine Information an uns erging nicht; erst als wir den Restbetrag anmahnten, kam der lapidare Satz \"nach unserer Meinung ist der Mehraufwand durch die Bronchoskopie mit dem OPS hinreichend abgebildet\". Als wir die Versicherung aufforderten, uns doch eine Kopie des Gutachten vom beratenden Arztes zukommen zu lassen, hiess es nur \"ist nur für den internen Gebrauch bestimmt\".

    Sofern Sie die Kodierung anhand der Unterlagen weiterhin als gerechtferigt erachten (Extraaufwendungen neben der Bronchoskopie auch dokumentiert ?), ist spätestens im Rechtsverfahren die PKV verpflichtet die Anonymität des \"Sachverständigen\" aufzuheben.

    -> BGH: Herausgabe von Gutachten für PKV - Urteil vom 11.6.2003 – IV ZR 418/02

    In der privaten Krankenversicherung hat der Versicherer auch solche Gutachten (einschließlich der Identität des begutachtenden Arztes) bekannt zu geben, denen keine körperliche Untersuchung des Versicherten zugrunde liegt.

    MfG Hammerich

    Hallo Nasti,

    zur Thema \"Gebührenordnungsfragen\" ist von der BÄK am 18.6.04 ein Artikel im Deutschen-Ärzteblatt erschienen (S. 1539 ist unter Tonsillektomie auch der Inhalt einer Tonsillotomie beschrieben).

    Eine GOÄ-Ziffer existiert nicht, allerdings ist eine Münchner HNO-Arzt auf diesem Gebiet aktiv, um diese Laser-TT zu etablieren (eMail gibt es auf Nachfrage).

    Theoretisch könnte diese Leistung auch als IGeL angeboten werden.

    Mit freundlichem Gruß aus Berlin
    Ralf Hamamerich

    Hallo merguet,

    es gibt doch bestimmt auch in Nordrhein-Westfalen eine \"Verwaltungsgebührenordnung\" bzgl. der Kosten für Kopien im behördlichen Austausch - in Berlin sind es derzeit 51 Cent pro Seite.

    Sie können eine pauschale Kostenzusage im Vorfeld bei der Krankenversicherung auf der o.g. Basis abfordern, bei 4 vollen DINA4-Ordner kommt schnell eine beachtliche Summe zusammen.


    Gruß aus dem sommerlich-warmen Berlin
    Ralf Hammerich

    P.S. Gelegentlich grenzen die PKV-Mitarbeiter ihre Anfrage mit dem Verweis auf die Kopierkosten ein; es gibt sogar PKVen, bei denen die beratenden Ärzte gesprächsbereit sind und sich alles auf eine Minimum reduzieren läßt.