die Praxis zeigt hier nach meiner Erfahrung eher ein Nachgeben der PKVen bei Einbeziehung der Patienten. Wenn der Patient plötzlich die Selbstzahlerrechnung mit dem Hinweis erhält, dass die PKV meint, er habe ambulant behandelt, bzw. früher entlassen werden können, gibt es schnell mal ein klärendes Gespräch und die PKV hört auf zu meckern. Andererseits kann es natürlich auch nach hinten losgehen, wenn der Patient unzufrieden war und dann die Argumentation der PKV übernimmt - sind halt jeweils Einzelfallentscheidungen. Medizinisch nicht Notwendiges muss der PKV-Patient auch nur dann zahlen, wenn er vorab entsprechend aufgeklärt wurde (auch über die Kosten!).
Insoweit warte ich immer noch auf die Prüfwelle der Zusatzversicherer bzgl. Einbettzimmer bei nachträglicher Verweildauerkürzung... (scheitert derzeit wohl noch an der fehlenden Datenweitergabe zwischen GKV und PKV)
Schönes WE zusammen! SCHLAAAND