Moin zusammen,
anbei noch kurzer Verweis: Zur Frage der Verrechnungsbefugnis der Krankenkassen vgl. auch BSG, Urteil vom 13.11.2012, B 1 KR 24/11 R, Rz. 27:
ZitatDie genannten Regelungen dürfen nicht dadurch unterlaufen werden, dass die KKn Abschlagszahlungen mit dem bloßen Argument verweigern, es sei nicht auszuschließen, dass eine - noch nicht abgeschlossene - Prüfung künftig ergeben könnte, die erbrachte Leistung sei nicht erforderlich gewesen.