Beiträge von PsycoControl

    Unter den geschilderten Umständen wird die F11.2 nicht kodiert. Gelegentliche Laborkontrollen sind als Aufwand nicht ausreichend, eine suchtspezifische Therapie findet scheinbar nicht statt, mindestens müsste das Thema Sucht, Suchtgefahr, Suchtproblematik in therapeutischen Gruppen- oder Einzelgesprächen thematisiert werden - das wäre dann der Aufwand.

    Gruß

    Moin zusammen,

    wir bekommen eine Adipositas nur mit folgenden Dokumentationen durch den MD

    - Größe, Gewicht, BMI bei Aufnahme

    - mindestens 2x wöchentlich Gewicht

    - Ernährungberatung durch Diätassistentin

    - Physiotherapie (Sport und Bewegung gemäß Leistungsniveau) im Einzelsetting

    - Thematisierung in Gesprächen (Arzt, Psychologe, Pflege)

    Nicht anerkannt werden Bewegungsgruppen, Sportgruppen, Fittnessgruppen weil hier auch andere Patienten aus anderen Gründen teilnehmen, diese somit nicht Patienten- und Diagnosespezifisch seien.

    Insgesamt ein nicht unerheblicher Aufwand.


    Grüße von der Nordsee

    Morgen zusammen

    Fall 1 - Patient erhält 6x EKT-Behandlung

    1x Grundleistung, 5x Therapiesitzung

    Fall 2 - 3 Monate später

    Patient erhält 6x EKT-Behandlung

    1x Grundleistung, 5x Therapiesitzung

    Beide Fälle haben eigene Fallnummern.

    Krankenkasse hält die erneute Kodierung der Grundleistung in Fall 2 für nicht zulässig und verweist auf folgendes Urteil:

    OLG Dresden - Datum: 15.11.2016 - Aktenzeichen: 4 U 507/16

    „Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat am 15.11.2016 (Az.: 4 U 507/16) entschieden, dass eine Zeitspanne von sechs Monaten zwischen Aufklärung und Operation einer ordnungsgemäßen Aufklärung entgegensteht. Die Richter stellten also fest, dass bei ansonsten einwandfreier Behandlung und unabhängig vom Inhalt der Aufklärung keine rechtfertigende Einwilligung in die Behandlung vorliege, wenn zwischen der Aufklärung und der Operation mehr als sechs Monate vergangen sind. Bei einem solchen zeitlichen Abstand sei nach der Lebenserfahrung nicht mehr davon auszugehen, dass dem Patienten die Vor- und Nachteile sowie die Risiken des Eingriffes noch gegenwärtig seien. Sie müssen Ihren Patienten also nochmals umfänglich aufzuklären.

    Die Aussagen des OPS sind bereits oben erklärt.

    Die DKR sagen dazu:

    Tabelle 1: Prozeduren, die jeweils nur einmal pro stationärem Aufenthalt zu

    kodieren sind (DKR 2019, Seite 49)

    "Elektrostimulation, Elektrotherapie und Dauer der Behandlung durch fokussierten

    Ultraschall (8-63 bis 8-66, außer 8-630.3)"

    Frage: Wie verfahren Sie ? Kodieren Sie die Grundleistung 1x, auch wenn es in 6 Monaten 2 Aufenthalte gab, wo der Aufwand tatsächlich angefallen ist ? ( Aufklärung Anästhesie u.s.w.)

    Danke schon mal

    Grüße von der Nordsee

    Ein telefonischer Falldialog birgt u. U. die Gefahr, dass der Krankenkasse gegenüber etwas zuviel aus dem "Nähkästchen geplaudert" wird, so dass Informationen gegeben werden die eigentlich nur der MDK haben sollte.

    Auch die Argumentation in einem telefonischen Falldialog will gut vorbereitet werden um o.g. Gefahr zu minimieren.

    Danke für die Antwort !

    Moin Zusammen,

    unsere psychiatrische Abteilung wird seit dem 1. Januar nach dem neuen Entgeltsystem abgerechnet. In diesem Zusammenhang kommen jetzt die ersten Einladungen zum Falldialog.

    Frage: kann ein Falldialog nur telefonisch stattfinden, oder gibt es Möglichkeiten diesen Dialog schriftlich (per EDV) zu) zu gestalten

    KIS: Agfa Orbis

    Danke schon mal.

    Grüß von der Nordsee

    Bei dieser Diagnosenkombination kommt es darauf an wo die Behandlungspriotität liegt. Denkbar wäre bei Aufnahme eine F10.2 mit QE der in der Regel zeitlich begrenzt ist mit Depressionsbehandlung als ND; anschließend nahtlose Weiterbehandlung der Depression mit neuer HD ab Tag X.
    Oder - Schon bei Aufnahme z.B. F32.1 als HD, da hier die Behandlungspriorität gesehen wird, mit F10.2 als ND.
    Bei uns finden wir häufiger die anfangs beschriebene Konstellation. Erst die Abhängigkeitsbehandlung als HD + Depressionsbehandlung als ND (QE bei uns 13 Tage), wenn weiterhin stat. behandlungsbedürftig neue HD z. B. F32.x ab Tag 14 mit Wechsel des Behandlungsbereiches und Änderungsmitteilung an den Kostenträger.

    Grüße von der Nordsee

    Bei und ist die Kodierung über das KIS automatisiert. Die 9-700 wird egal wann und wie oft kodiert zusammengerechnet und immer durch das KIS (Orbis Nice) auf den Aufnahmetag datiert. Finde ich zwar nicht toll, da etwas verwirrend im DRG-Workplace - aber so isses.

    Grüße von der Nordsee

    Moin zusammen

    Die psychosoziale Notlage mit den 4 Merkmalen wird, wie von Ihnen beschrieben, von Orbis Nice in der PsychPV Kontrollliste zur verfügung gestellt.
    Im Gegensatz dazu muß die Erfassung des komplexen Entlassungsaufwandes selbst gestrickt werden. Dies kann als Eintrag in der strukturierten Leistungserfassung erfolgen oder auch als Katalogeintrag für die Erfassung über die PSAP Verlaufsformulare oder auch beides gleichzeitig (Pflege und Spezialtherapeuten erfassen bei uns über die strukturierte Leistungserfassung, Ärzte und Psychologen nutzen die Leistungserfassung in den Verlaufsformularen).

    Grüße von der Nordsee

    Nabend zusammen

    Eine Belastungserprobung gibt es bei uns in der Regel im Rahmen einer Entlassungsvorbereitung und wird ärztlicherseits als notwendig deklariert und ist entsprechend angeordnet und dokumentiert.
    Bei Belastungserprobungen von Freitag bis Sonntag ist nur der Samstag ein "Tag ohne Berechnung".
    Wir sind schon vor einiger Zeit von dieser Praxis abgerückt und verordnen Belastungserprobungen nur mit einer Übernachtung, also meistens Samstag/Sonntag, seltener Freitag/Samstag.

    Grüße von der Nordsee

    PsycoControl