Beiträge von Berndt

    Hallo Herr Lüers,

    die Hingabe der Ärzte zur Dokumentation ist offenbar überall ausbaufähig.
    Eine Lösung für die ärztliche Verlaufsdokumentation ist bei uns ein Diktiergerät bei der Visite.
    Die Sekretärin schreibt die Verläufe dann direkt danach auf "Klebchenpapier" und die Pflege klebt es auf die Verlaufsseite in der Kurve.
    Einfach, kostengünstig, lesbar, aber trotzdem mit Widerständen in der Umsetzung!
    Das Problem der quantitativ übermäßigen, qualitativ aber ausbaufähigen pflegerischen Dokumentation haben wir auch noch lange nicht gelöst.

    Gruß

    RB

    Liebes Forum,

    folgender Fall liegt auf meinem Tisch:

    Patient wird in der Rettungsstelle eines anderen Hauses behandelt und dann aus Bettennot nach der ambulanten Behandlung zu uns verlegt und hier aufgenommen.
    Hier wird die DRG E62A mit HD Pneumonie abgerechnet.
    Die Kasse sagt jetzt, anhand der Daten des anderen Hauses sei das unstimmig, offenbar wurde dort eine exazerbierte COPD kodiert. Es wird DRG E65A berechnet, nachdem mit der auswärtigen DRG gegroupt wurde.:shock1:

    Meine Fragen:
    Darf die Kasse zur Plausibilitätsprüfung (Beitrag hier nach Herrn Thiemes Antwort editiert) die ICDs des anderen Hauses nehmen??? :angry:

    Darf die Kasse bis zur Klärung durch den MDK die geringere Vergütung anweisen :angry: oder muss sie erst mal voll zahlen und kann dann später verrechnen?

    Ich glaube ja, dass die Kasse beides nicht darf, aber hat da jemand die rechtlichen Grundlagen parat?

    Gruß aus dem strahlenden Berlin :rotate:

    RB

    Hallo Herr Cramer,

    bei uns gehen derzeit fast nur noch Anfragen an, die weniger auf die Dauer als vielmehr auf die Begründung der Notwendigkeit der stationären Behandlung abzielen.
    Das hilft Ihnen jetzt natürlich nicht so sehr...
    Eventuell kann aber ein Anruf bei den entsprechenden Kassen, die ja offenbar teilweise nicht mit optieren, das Verständnis für unser Unverständnis über Verlängerungsanfragen in DRG-Zeiten wecken.
    Das ist uns tatsächlich schon gelungen:look:

    RB

    Hallo Forum,

    nach Suche an vielen Stellen (incl. MyDRG-Archiv) bin ich so schlau als wie zuvor:
    Was sind denn "zulässige" Hauptdiagnosen bei der banalen PEG-Anlage:
    - Demenz? (wenn ja, warum dann F03 und nicht F10.6, siehe DRG B63Z)
    - Schluckstörung?
    - Kachexie?
    - ganz andere?
    Letztlich ist der Aufwand ja immer der gleiche, man landet aber in ganz verschiedenen DRGs.
    Oder gibt es eine von mir noch nicht entdeckte DRG, die am besten passt?

    Ein ratloser MC'ler aus dem trüben Berlin.

    Hallo Forum,

    zur Freude der Optionshäuser werden die Kassen so langsam aktiv und reklamieren die Januar-Rechnungen.:angry:
    Folgendes Problem tritt dabei auf:

    Der Tagesfall einer Magen-Polypektomie wird bei Vergabe der HD D37.1 "Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens Magen" in die DRG G40B (Tagesfall) mit einem CW von 1,060 gegroupt.
    Bei Angabe K31.7 "Polyp Magen oder Duodenum" ist es dagegen die DRG G41B (Tagesfall) CW=0,268,
    (oder, wie die Kasse konsequent schreibt: "das DRG";)).

    Ist die erste Kodierung korrekt, schließlich sagen uns die DKR 2003 ja auf Seite 17 unter D008b sogar fettgedruckt, dass der Wissensstand am Ende eines stationären Aufenthalts zählt?!?:kr:

    Hallo Forum,

    die langsam anschwellende Flut der Beanstandungen der abgerechneten DRGs, die uns als Optionshaus nunmehr erreicht hat mir folgendes Problem beschert:

    Bei einer Patientin mit den HD N92.0 und ND N85.7 haben wir laut Grouper N10Z abgrechnet (CW 0,331).

    Die Kasse möchte aber N62B haben (CW interessanterweise mit 0,550 höher!).

    Laut Ablaufschema im Definitionshandbuch lande ich auf Seite 98 (Band 3) bei unserer DRG N10Z, während die N62B erst eine Seite später angesteuert wird.
    Mich irritiert nun, dass in der Definition der N10 steht:
    1.:(Prozedur in TAB-N-10-1 und nur in dieser)
    oder
    2.: (Prozedur in TAB-N10-2).)

    Beide Bedingungen sind in diesem Falle ja nicht exakt erfüllt.

    Wer hat denn nun am ehesten Recht???
    Wie sind die Erfahrungen der anderen Optionshäuser mit den Kassen?

    Bei uns hat jeder Arzt Zugriff zum Grouper incl. Multi-Group. Nach Erwähnung der potentiellen Folgen eines Up-Codings hält sich der damit angestellte Unfug sehr in Grenzen.
    Bei Ihrer Frage fange ich allerdings an zu grübeln, ob es eine Korrelation zwischen Vertrauen der Verwaltung zu den Ärzten und Engagement beim Kodieren gibt...

    Gruß

    R.Berndt

    Ich halte das Symptom bei Notfällen, die EWD/AD bei den
    übrigen Patienten für die beste Basis, einen CP
    auszuwählen, entsprechend sollten sie aufgebaut werden.
    Grüße C.Lehmann

    Hallo,
    das halte ich nur in wenigen Fällen für möglich.
    Viele konservative Krankheitsbilder werden sich nicht mit einem Leitsymptom als Eingangspunkt in einem CP abbilden lassen.
    Ich glaube, dass eine Art "Vorschalt-Pfad" (z.B. "Fieber" oder "Dyspnoe")nötig ist. Dieser kann für mehrere Krankheitsbilder Verwendung finden und sollte diese natürlich zumindest gedanklich schon berücksichtigen.
    Der eigentliche CP kann dann aus meiner Sicht nur Krankheits-(ICD???) bezogen sein.
    Hat denn schon einer einen symptombezogenen Pfad entwickelt, der bis zur Entlassung führt?

    Gruß
    R. Berndt