Beiträge von annist1

    Guten Morgen,

    MDK- Gutachten liegt nun vor: \"Geplante stationäe Aufnahme zum 2. Schritt der Geschlechtsangleichung. Diese Folgebehandlung wurde bereits im Voraufenthalt festgelegt.\"
    Demzufolge wurde folgerichtig die F64.0 als HD bestätigt.

    Anfrage bzgl. Rethorakotomie
    Problembeschreibung: Patient in 2007 erstmalig operiert: Lobektomie mit radikaler Lymphadenektomie (OPS 5-324.bx) In 2011 erneute Aufnahme zur Lungenresektion bei bös. Nb. Oberlappen. Die durchgeführte OP wurde mit 5-322.c4 (atypische Lungenresektion, offen chrirurgisch ...) kodiert. Zusätzlich möchte das KH die Rethorakotomie (5-340.3) wegen Vor-OP in 2007 kodieren. Dem Hinweis zu OPS 5-322.c4 folgend, ist eine erneute OP im Operationsgebiet (Reoperation) mit dem Kode 5-983 zusätzlich zu kodieren. Also: 5-322.c4 + 5-983 KH begründet die Kodierung der Rethorakotomie mit DKR P013d. Es bestehen jedoch Meinungsverschiedenheiten zwischen KH und Kostenträger: Ist die Rethorakotomie als Zusatzkode anzuwenden oder ist der Kode nur anzuwenden, wenn die durchgeführte OP damit exakt abgebildet werden kann?
    Meinung Kostenträger: In DKR P013d heist es: ... ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operationsgebietes im OPS durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann. In dem von mir beschriebenen Fall ist die durchgeführte Operation die Lungenresektion. Es gibt aber keinen spezifischen Kode wie z.B. Lungenresektion nach ... (Thorakotomie). Daher auch der Hinweis zum OPS 5-32*, dass Reoperation mit 5*983 zu kodieren ist. Eine Rethorakotomie könnte somit nur kodiert werden, wenn die Eröffung des Thorax aufgrund von Komplikationen erneut erforderlich wird, z.B. zur Blutstillung, Hämatomausräumung.
    Meinung Krankenhaus: Verwendung als Zusatzkode Es gibt keine Rethorakotomie als selbständigen Eingriff. Es wird dann immer etwas gemacht, was dann ebenfalls einen spezifischeren Kode zuordbar machen würde. (OPS, DKR Version 2011)

    Antwort InEK:
    Bei der von Ihnen beschriebenen Fallkonstellation ist die DKR P013 \"Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation\" zu beachten. Diese regelt, dass \"bei Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur.....Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet\" zunächst zu prüfen ist, \"ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operationsgebietes im OPS durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann\". Der Kode 5-340.3 \"Rethorakotomie\" wird im Folgenden exemplarisch angegeben und ist in der von Ihnen geschilderten Fallkonstellation bei Wiedereröffnung des Operationsgebiets demzufolge zusätzlich anzugeben.

    Zudem haben wir Ihre Anfrage als Hinweis zur Revision der Kodierrichtlinien für 2012 verstanden und diesen entsprechend vorgemerkt.

    Hallo Herr Hollerbach,

    haben Sie schon eine Antwort vom InEK erhalten bzgl. Ihrer Anfrage Verlegungsabschläge bei FZF (Eintrag vom 25.02.2011)?
    Ein Fall dieser Konstellation wartet seit Wochen auf eine \"Entscheidung\".

    Grüße aus Berlin

    Eine Frage an Herrn Selter:
    Meine Anfrage an das InEK bzgl. Rethorakotomie sowie die Antwort habe ich unter \"Orthopädie- Prozeduren\" veröffentlicht. Ist eine Wiederholung an dieser Stelle gewünscht?

    Antowrt vom InEK:
    \"Bei der von Ihnen beschriebenen Fallkonstellation ist die DKR P013 zu beachten. Der Kode 5-340.3 (Rethorakotomie) wird im Folgenden exemplarisch angegeben und ist in der von Ihnen geschilderten Fallkonstellation bei Wiedereröffnung des Operationsgebietes demzufolge zusätzlich anzugeben. Zudem haben wir Ihre Anfrage als Hinweis zur Revision der DKR für 2012 verstanden und diesen entsprechend vorgemert.\"\"
    Somit ist m.E. klargestellt, dass OPS 5-340.3 als Zusatzkode zu verwenden ist und nicht die durchgeführte OP exakt abbilden muss. Bin auf die Formulierung der Kodierrichtlinie gespannt.

    Frohes Schaffen und Grüße aus Berlin

    Hallo Herr Selter,

    für das Prinzip der monokausalen Kodierung fand ich die P001 passender, sollte auch keine abschließende Aufzählung sein.
    Leider bin ich kein Mediziner und es fällt mir schwer, Ihre Frage zu beantworten. Laienhaft: man macht auf, tut Dinge die nicht kodiert werden können und macht wieder zu.
    Welche Maßnahmen werden ergriffen bei Nachblutungen im OP-Gebiet oder Hämatomausräumung? Können diese Leistungen einem spezifischen Kode zugeordnet werden? Bisher nahm ich an, dass diese Maßnahmen nicht (bzw. nicht immer)kodiert werden können und somit der OPS für die Rethorakotomie zur Anwendung kommt.
    Die Relaparotomie ist nicht genannt in der DKR P013d. Würden Sie den OPS 5-541.2/3 bei jeder weiteren OP im Bauchraum kodieren (vorausgesetzt die Re-OP geht nicht schon aus dem spezifischen Kode für die durchgeführte OP hervor)?

    Wie bekomme ich diese Kodierfrage eindeutig geklärt?

    Hallo Herr Selter,

    ja ich kenne diese DKR, meine aber, dass es hier um eine Rethorakotomie als selbständiger Eingriff z.B. zur Blutstillung, Hämatomausräumung etc. geht.

    es heist: ... ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operationsgebietes im OPS durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann.
    In dem von mir beschriebenen Fall ist die durchgeführte Operation die Lungenresektion. Es gibt aber keinen spezifischen Kode wie z.B. Lungenresektion nach ... (Thorakotomie). Daher auch der Hinweis zum OPS 5-32*, dass Reoperation mit 5*983 zu kodieren ist. Würde man die DKR P013d anders verstehen, macht der Hinweis zum OPS ja überhaupt keinen Sinn.

    Vielen Dank und Gruß.

    Hallo Forum,

    ich möchte diesen Thread neu aufnehmen, da ein Krankenhaus und ich bezüglich der Kodierung des OPS 5-340.3 (Rethorakotomie) unterschiedlicher Meinung sind.
    Sachverhalt:
    Patient in 2007 erstmalig operiert (OPS 5-324.bx)
    In 2011 erneute Aufnahme zur Lungenresektion bei bös. Nb. Oberlappen. Die durchgeführte OP wurde mit 5-322.c4 (atypische Lungenresektion, offen chrirurgisch ...) kodiert. Zusätzlich möchte das KH die Rethorakotomie wegen Vor-OP in 2007 kodieren.
    M.E. ist dies dem Prinzip der monokausalen Kodierung folgend nicht richtig (Rechtsgrundlage : DKR P001, BSG-Urteil). Der Zugang für die erforderliche OP (hier Eröffnung des Thorax= Thorakotomie) ist bereits im OPS 5-322.c4 enthalten. Dem Hinweis zu diesem OPS ist zu entnehmen, dass eine erneute OP im Operationsgebiet (Reoperation) mit dem Kode 5-983 zusätzlich zu kodieren ist.
    Also: 5-322.c4 + 5-983
    Eine Rethorakotomie könnte m.E. im aktuellen stationären Aufenthalt nur kodiert werden, wenn die Eröffung des Thorax aufgrund von Komplikationen erneut erforderlich wird, z.B. zur Blutstillung, Hämatomausräumung. Kennzeichnend hierfür wären entsprechende ND und unterschiedliche OP- Tage.

    Gerne lasse ich mich vom Gegenteil überzeugen, aber wider meines Standpunktes mag ich gegenüber dem KH nicht \"nachgeben\".
    Ich hoffe jemand hat Zeit, sich mit diesem Thema zu beschäftigen und freue mich auf die Beiträge.

    Vielen Dank und Grüße aus Berlin

    Hallo GastroHH,

    ich habe die beschriebene Kodierung mal durchgespielt. Auch bei zusätzlicher Kodierung des OPS 5-454.10 am gleichen OP-Tag bleibt es bei der DRG G03A. Erst bei Veränderung des OP-Datums wird die G33Z erreicht. Wie Sie bereits richtig erläutert haben, liegt keine Mehrzeitigkeit vor und demzufolge kann keine Groupierung in die G33Z erfolgen.
    Der Teufel liegt ja meistens im Detail. Vielleicht nochmal ganz genau die OP-Tage prüfen? Viel Erfolg

    Gruß aus Berlin

    Vielen Dank.
    Ich denke DKR 002, Störungen nach med. Maßnahmen passt sehr gut. In der Tabelle ist u.a. N99 als spezifischer Kode gelistet, eventuell passt N99.2 (postop. Adhäsionen der Vagina) ansonsten T81.8.

    Werde über das Ergebnis der Prüfung berichten.

    Viele Grüße aus Berlin