Krankenhausfinanzierungsreformgesetz

  • Hallo Zusammen,

    das KHRG ist durch das Kabinett.
    Leider ist die Abrechnung des Basisfallwertes ab 01.01.2009 in § 15 gekippt worden.

    Erst mit Genehmigung des LBF ist die Abrechnung möglich, da aber die Tariferhöhung zu 50% eingerechnet werden soll wird eine Einigung wohl dauern ...

    Zu dumm!

    Jens Horstmann
    Rotes Kreuz Krankenhaus Kassel Gemeinnützige GmbH
    Finanz- und Rechnungswesen/EDV