es ist mir nicht klar, welche Zuschläge bzw. Abschläge für vereinbarte NUB\'s gezogen werden müssen: a) Zuschlag AIP und Arbeitszeitverkürzung b) GKV-WSG Abschlag
wie in den entsprechenden Berechnungsschemen vereinbart, werden Zusatzentgelte für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (nach §6 Abs. 2 KHEntgG) nicht zur Ermittlung des Sanierungsabschlages (nach §8 Abs. 9 KHEntgG) oder des AIP/AZV-Zuschlages (nach §4 Abs. 13/14 KHEntgG) berücksichtigt.