Kalkulationsdaten auf Basis des §21 Datensatzes

  • Guten Morgen!

    Wenn ich das richtig mitbekommen habe, stellt die Grundlage für die Kalkulation der DRGs der §21 Datensatz der Kalkulationshäuser dar. Ist dies korrekt?

    Im originären §21 Datensatz sind Tage ohne Berechnung, die z.B. vom MDK aufgrund einer Kürzung der Verweildauer zustande kommen, nicht enthalten, denn im §21 Datensatz wird die tatsächliche Verweildauer des Patienten angezeigt, auch wenn es zu einer Kürzung der Verweildauer und somit des eff. CW kam.

    Wenn diese Daten nun zur Kalkulation der DRGs herangenommen werden, so liegt zur Festsetzung der oberen, mittleren und unteren Grenzverweildauer sowie des eff. CW eine \"falsche\" bzw. \"beschönigende\" Grundlage vor.

    Wie sehen Sie das?

    Gruß v. Lemontree