Hallo liebe Forumteilnehmer,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.
Ich habe einen Fall aus 2005 (!), für welchen die KK jetzt gegen Ende der Verjährungsfrist Verlegungsabschläge fordert.
Folgende Fallkonstellation:
Behandlung in KH A vom 27.02. - 01.03.
Behandlung in KH B vom 27.03. - 29.03.
Behandlung in KH A vom 31.03. - 05.04.
Der Patient wurde bei jedem Vorgang nach Hause entlassen.
Nun hat KH A eine FZF vorzunehmen, woraufhin die Kasse die Ansicht vertritt, dass dann formal eine Verlegung vorliegt.
Ich habe dies natürlich abgelehnt mit Verweis auf FPV 2005 - §1 Abs. 1 Satz 4...
Wie schätzen Sie den Vorgang ein?
Vielen Dank und Gruß