Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum amb. Operieren nach § 115 b SGB V:
Kann man Biopsiezangen im Zusammenhang mit einer Koloskopie (es handelt sich hier um Einmalartikel) gesondert berechnen?
Meiner Meinung nach fallen diese unter keine der gesondert berechnungsfähigen Sachmittel nach § 9 Abs. 5 AOP-Vertrag und sind somit mit der Pauschale Kapitel 40 abgegolten.
Für eure Antworten im Voraus besten Dank.