Hallo Forum,
gehe ich recht in der Annahme, dass die genannten Zuschläge auch im Bereich der sonstigen Engelt nach §6 KHEntgG und die dort ggf. abzurechnenden Zusatzentgelte berechnet werden?
:sterne:
Vielen Dank.
Hallo Forum,
gehe ich recht in der Annahme, dass die genannten Zuschläge auch im Bereich der sonstigen Engelt nach §6 KHEntgG und die dort ggf. abzurechnenden Zusatzentgelte berechnet werden?
:sterne:
Vielen Dank.
Hallo Frau Zierold,
ja !
Im § 4 Abs. 10 Satz 1 KHEntgG wird hinsichtlich des \"Pflegestellenprogramms\" folgendes ausgeführt: \"der dem Krankenhaus ... zustehende Betrag wird durch einen Zuschlag auf die abgerechnete Höhe der DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelte (§ 7 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 und 2) sowie auf die sonstigen Entgelte nach § 6 Abs. 1 Satz 1 zbd Abs. 2a finanziert und gesondert in der Rechnung ausgewiesen.\"
Gruß
Der Systemlernende