Guten Morgen liebes Forum,
auf Grund bestehender Arrhythmien sollte ein Schrittmacher implantiert werden. Die Implantation konnte jedoch nicht abgeschlossen werden. Die vorliegenden Gefäßverhältnisse verhinderten das Vorschieben der Sonde. Was wird abgerechnet, die Implantation des Schrittmachers 5-377 und der Zusatzcode 5-995 für den vorzeitigen Abbruch?
[Der SM wurde im Haus der Maximalversorgung nach vorangegangener Angiografie implantiert).
Herzlichen Dank für Ihre Antworten
Carlo
Vorzeitiger OP Abbruch
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Hallo Carlo,
Sie müssten prüfen, ob das was durchgeführt wurde über Teilleistungen abzurechnen ist. Z.B. die Implantation der Sonde. Siehe DKR P004f.
Viele Grüße
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Hallo Papiertiger,
herzlichen Dank für die Antwort. Ich habe auch entsprechend des Kommentars zur DKR P004f eine Teilleistung gesucht, die auch den verbundenen Aufwand abbildet. Es lässt sich das nicht über operative Leistungen (5-377) darstellen, da DRG F12 = Schrittmacherimplantation getriggert wird. Bleibt somit lediglich 8-839.x.
Grüße
Carlo -
Hallo Carlo,
wie wär\'s denn mit folgenden Teilleistungen:
5-380.a1 Inzision Vene
5-389.a1 Verschluß Vene