Konvergenzphase bei Umstieg besonderer Einrichtung

  • Guten Tag,

    für besondere Einrichtungen gilt beim Umstieg zum \"DRG-Haus\" eine Konvergenzphase von 3 Jahren. Ich bin mir jetzt allerdings nicht ganz sicher (steht in Seminarunterlagen), ob diese Phase auf die Jahre 2009 - 2011 beschränkt ist, oder auch bei einem Umstieg in 2011 erst dann beginnt.

    Kann mir das jemand sicher beantworten? Ich bin unsicher ...

    Vielen Dank vorab.

  • Guten Morgen Umsteiger,

    die Regelung gilt unbefristet für jedes Jahr, in dem erstmals eine bisherige BE nicht mehr als soche vereinbart wird. Falls Sie also die BE in den Verhandlungen für das Jahr 2010 \"abschaffen\" (also in das DRG-System integrieren), wird die Differenz im Jahr 2010 zu 2/3 als Zu- oder Abschlag gezahlt, im Jahr 2011 zu 1/3 und im Jahr 2012 sind Sie finanziell im DRG-System angekommen.

    Falls Sie erst in einem späteren Jahr aus der BE aussteigen, gilt die Regelung entsprechend.

    Nachzulesen in § 4 Abs. 7 KHEntgG.

    Gruß

    Norbert Schmitt