Einen schönen guten Abend,
ich könnte mir nur vorstellen, dass die Kassen stutzig werden, wenn beispielsweise die Hauptdiagnose aus dem Suchtbereich übermittelt wird, die Einstufung jedoch in Allgemeine Psychiatrie erfolgt war.
Die Komplexcodes sind meiner Meinung nach momentan noch nicht beurteilbar
und dienen lediglich der Datenerfassung für die InEK-Probekalkulation im nächsten Jahr.
Doch lassen wir uns überraschen.
Freundliche Grüße RoMi