Strahlentherapie - während stationären Aufenthalt in andere Klinik

  • Liebe Forummitglieder,

    im Voraus ein DANKE für Ihre Unterstützung.

    Fragestellung:

    Der Patient wurde mit einem multiplen Myelom vom IgG-kappa-Typ stationär zur Chemotherapie aufgenommen. Während des stationären Aufenthaltes erfolgte eine Strahlentherapie in einer auswärtigen Klinik. Es wurde von uns die OPS 8-522.3 verschlüsselt, die OPS wurde vom MDK als streitbefangen dargestellt, weil in unserem Hause der Ressourcenverbrauch nicht nachgewiesen wurde. Daraufhin haben wir Widerspruch erhoben und das Strahlentherapieprotokoll der auswärtigen Klinik vorlegt sowie unseren medizinischen Verlauf, wo dokumentiert wurde, dass der Patient in die auswärtige Klinik zur Therapie verbracht wurde und danach wieder stationär behandelt. Eine Rechnungslegung der auswärtigen Klinik an uns,zur Strahlentherapie, erfolgte ebenfalls.

    Nun möchte ich den MDK und der Kasse nicht RECHT geben, zumal hier schon verrechnet wurde.

    Können Sie dazu einen Gesetzestext bzw. das Regelungswerk zur Kodierung von auswärtigen Leistungen, welche dann weiterberechnet werden, benennen?

    In der Hoffnung, dass Sie mein Problem verstehen, verbleibe ich mit besten Grüßen aus Berlin

  • Hallo,

    da wären als Quellen:
    - DKR P016d: \" Prozeduren im Rahmen einer Verbringung werden durch die verbringende Klinik kodiert\",
    - DKR P001f: \"Alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden ... sind zu kodieren.\" Man beachte: nicht \"können kodiert werden\", sondern sind (verpflichtend) zu kodieren.
    - KHEntgG §2, Abs. 2, Satz 2 Punkt 2: ...allgemeine KH-Leistungen... gehören dazu auch 2. die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter.\"

    Davon ganz abgesehen, dass Sie einen Ressourcenverbrauch hatten (Organisation, Transport?, Rechnung des anderen KH): Wo in den DKR steht, dass für einen OPS ein Ressourcenverbrauch erforderlich ist? Darüber kann man inhaltlich sicher trefflich diskutieren, aber formal steht es nirgends...

    Letztlich entscheidend ist hier, dass diese Prozedur während des (ununterbrochenen) stat. Aufenthaltes in Ihrem KH erfolgte, wo auch immer.

    Viele Grüße, J.Helling