• Guten Morgen liebe Forummitglieder,

    habe wieder einmal eine Frage:

    Patientin ist am 14.08.2008 mit einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, ICD I70.22 stationär aufgenommen worden, als Therapie: 5-380.70 Inzision, Embolektomie und Thrombektomie A. femoralis sowie 3-604, 5-395.70. Entlassung am 26.08.2008. DRG: F54Z, Partition 0

    Nun erfolgte eine Wiederaufnahme am 29.08.2008, dort kodierten wir als HD die ICD I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien... sowie die T81.7 Komplikation der peripheren Gefäße.
    Therapie: OPS 5-393.53 Anlegen eines Shuntes und Bypasses,
    5-383.7x Resektion und Ersatz, die anderen OPS-Nr. würden, glaube ich, den Rahmen sprengen. Entlassung am 15.12.2008, Ergebnis-DRG F33 A, Parition 0.

    Nun der MDK 1. Fall wird anerkannt mit der DRG F54Z, 2. Fall soll die T81.4 \"Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert\" als HD und die I70.24 als ND kodiert werden, damit DRG T01C, Partition 0.

    Dem würde ich schon widersprechen nach D002f organspezifisch wegen der Atherosklerose aufgenommen worden. Wegen der Aufnahme als Komplikation und Fallzusammenlegung, da bin ich mir ganz und gar nicht sicher, ob da nicht der 1. Aufenthalt zählt betreffend OGVD.

    Erbitte wieder einmal Ihre Unterstützung.

    Liebe Grüße aus den \'weißen\' Berlin, man kommt schon gar nicht mehr durch den Schnee durch.


    Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich was vermenge, mit den Fallzusammenlegungen bin etwas vorsichtig.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    zu den Fallzusammenlegungsregeln müssen Sie sich einfach mal die FPV zu Gemüte führen. Wenn Sie mit der Materie sich auseinanderzusetzen haben, kommen Sie nicht darum herum. Es ist ehrlich gesagt nicht schwer. Ob der 2. Fall durch eine Komplikation im Verantwortungsbereich der Klinik in Zusammenhang mit der Voroperation verursacht wurde, muss von den behandelnden Ärzten erläutert werden. Welche HD dann zuzuordnen ist, ist abhängig davon, welcher Kode am spez. die Komplikation beschreibt (siehe DKR D002). Für die zeitliche Komponente ist die OGV der ersten DRG heranzuziehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau