Kodierung einer Arterienstenose bei bek. pAVK II b

  • Guten Morgen liebes Forum,

    kann ich neben einer bek. pAVK II b (I70.22) und duchgeführten PTA die Stenose der (z. B.) A. femoralis communis seperat kodieren?

    Mit freundlichen Gruß

    Chris

  • Guten Morgen Chris,

    ja, das können Sie schon, da eine vorhandene PAVK nicht die behandlungsbedürftige Stenose oder den Verschluss einer Arterie inkludiert.

    Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.

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    Freundliche Grüße

    S.

  • Hallo A.S,

    dies aber nur, wenn die A. durch Embolie/Thrombose verschlossen ist. Im Sinne von Flöhen und Läusen.

    Denn in meiner bescheidenen Auffassung, kann es Rahmen einer pAVK (periphere arterielle Verschlusskrankheit) schon mal dazu kommen, dass sich Arterien verschließen. :d_gutefrage:

    Daher würde ich von einer zusätzlichen Kodierung Abstand nehmen.

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Hallo Kodiak,

    da haben Sie Recht, was mich allerdings etwas zum Denken anregt ist der (noch nicht erwähnte) Vergleich des Herzinfarktes durch eine KHK. Sicherlich kann man einen Herzinfarkt, bedingt durch die KHK, erleiden, jedoch würde dieser als solcher kodiert und nicht als KHK.
    Selbst wenn es kein Infarkt ist, wäre doch sicherlicher die AP oder das akute Koronarsyndrom als Kode zu verschlüsseln.

    Ich suche hier also einen speziellen Kode, welcher die Stenose bei PAVK angibt. Unter I70.- ist ja ldgl. die Atherosklerose und die Klassifizierung nach Schmerz/Gehstrecke oder Degeneration der Gefäße genannt, nicht aber die Stenose oder der Verschluss.

    Haben Sie vielleicht eine Art \"Kompromisskode\"? Was halten Sie von der I77.1?

    Oder liege ich komplett falsch mit der Erhebung des Vergleichs?

    Vielen Dank und

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    Freundliche Grüße

    S.

  • Dann kommt ihr Vergleich aber dem, von Äpfeln und Birnen gleich. Die Kodierung des Myokardinfarktes bei KHK wird explizit in den spez. Kodierrichtlinien geregelt.

    Für die pAVK jedoch gibt es keine Richtlinie, die besagt, dass die verschlossene Arterie gesondert zu kodieren ist.

    Was ihren \"Kompromisskode\" I77.1 (Arterienstriktur) angeht:

    Als Striktur (lat. strictura „das Zusammenziehen“) bezeichnet man in der Medizin eine hochgradige Einengung (Stenose) des Lumens eines Hohlorgans, die entweder durch krankhafte Prozesse der Organwand oder des umgebenden Gewebes (beispielsweise Tumoren oder Vernarbungen; organische Striktur) oder durch spastische Kontraktionen der das Lumen umgebenden Muskulatur (funktionelle Striktur) bedingt sein kann.

    [Quelle: Wikipedia]

    Die Pathogenese einer pAVK ist eine Andere. Anlagerung von arteriosklerotischer Plaque -> die Gefäße verstopfen

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Zum Herzinfarkt in Bezug zur KHK habe ich keine Verständnisprobleme oder Fragen.
    Auch die Definition der Arterienstriktur war mir vor meinem Post bewusst.

    Also gibt es nur für die Stenosierung der Beine keinen spez. Kode und dieser wird mit dem einfachen PAVK Kode kodiert? Ich frage deshalb so genau nach, weil es einerseits für die KHK als auch für den Hirninfarkt verschiedene Kodes gibt (z.B. Stenose ohne Infarkt), aber da denke ich wohl zu kompliziert und vergleiche Tomaten mit Gurken.

    Ich war bisher der (falschen) Ansicht, dass es einen besonderen Kode für diese Situation gäbe.

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    Freundliche Grüße

    S.