Abrechnung Kardiologie

  • [f3]Mein Problem ist - wir machen hier seit kurzer Zeit - Kardiologie. Jetzt habe ich einige Fälle, die sind nicht zum Eingriff erschienen, bzw. der Eingriff war nach Voruntersuchungen nicht mehr notwendig. Ich kann hierbei entweder als AOP abrechnen , oder falls eine Einweisung vorliegt als vorstationär. - ??? Welche Ziffer ist den die korrektere - es wurde ein EKG und ein TTE ( Transtorakale Echokardiographie ) durchgeführt. Es gibt zwei Pauschalen. EBM 13445 + EBM 13550 - welche ist korrekter ?? zusäztlich würde ich noch die EBM 13542 und EBM 13250 abrechnen wollen.
    Hat hier jemand Erfahrungen mit ?? [/f3]

    Vielen Dank
    KKH_AA_2010 javascript: nix()

    R.E.

  • Hallo KKH-AA-2010

    Sie können diesen Fall - falls Einweisung vorhanden - nur als
    vorstationäre Leistung abrechnen.
    Eine Abrechnung über EBM Ziffern ist hier nicht möglich.

    Als VST-Pauschale können Sie die Hauptabteilung der Inneren
    bzw. Kardiologie verwenden.

    Sollten bei vorstat. Behandlungen CT bzw. MRT gemacht worden sein,
    können diese Pauschalen incl. Kontrastmittel abgerechnet werden.

    Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

    Spider

  • Lt. Vorgabe AOP-Katalog ist dies aber möglich, genauso sieht es auch eine Krankenkasse, die hier aus Werbungszwecken nicht genannt wird.
    Ich bin der Meinung, es kommt darauf an, wo man mehr Kohle bekommt.
    Habe jetzt schon 1-2 Fälle abgerechnet ( hier als vortstationär, aber deshalb da hier mehr Kohle rüberkam )

    Trotzdem vielen Dank für die Info.

    :sterne: :sonne:

    R.E.