DRGs für Psychosomatische Abteilungen

  • Liebes Forum,
    dies ist als in meiner Eigenschaft als neues Mitglied mein erster Beitrag/Anfrage im Forum.
    Grundsätzlich unterliegen ja die psychiatrischen Abteilungen der PsychPV und werden somit nicht DRG relevant werden.
    Wie sieht es nun mit psychosomatischen Abteilungen aus, die, wie in unserem Haus u.a. konsiliarisch tätig sind und es hier auch Bestrebungen geben soll, in die DRG-Abrechnung zu kommen.
    Hat von diesem Problem jemand Kenntnis, ich freue mich über jeden Hinweis.?(
    Freundlicher Gruss,

    Dokumentar

    Mit bestem Gruss aus Stuttgart

    Karsten Heide