Hallo,
ich habe mal folgende Frage.
Ein Fall wird von Stationär in ambulant geändert, nach MDK Begutachtung.
Patient hat während des stationären Aufenthalts Wahlleistung (1 oder 2 Bett Zimmer) in Anspruch genommen.
Der Fall wird in ambulant geändert und abgerechnet.
Was passiert mit der Rechnung für die Wahlleistung (1 oder 2 Bettzimmer)?
Wie handhabt ihr diese Fälle?
LG
:sterne: