ambulanter Erlös Infliximab

  • Hallo Forumsmitglieder,

    wir behandeln Patienten mit M.Crohn immer mal wieder mit Infliximab. Die Patienten kommen dafür für eine Nacht stationär.
    Nun kommen natürlich Anfragen bzgl. primärer Fehlbelegung.

    Wenn der Aufenthalt gestrichen wird, können wir ja das ZE für Infliximb auch nicht mehr abrechnen. Vielleicht kann man über diesen Punkt aber ja mal mit der Kasse verhandeln; dazu müssten wir allerdings wissen, wieviel die Kassen zahlen, wenn Infliximab ambulant gegeben wird. Leider kenne ich mich mit KV-Abrechnungen überhaupt nicht aus

    Weiß jemand, wo man erfahren/nachgucken kann, wie die Abrechnung von Infliximab in Praxen erfolgt? Das wird doch dort wahrscheinlich auch außerbudgetär vergütet oder? Gibt es daür Festpreise?

    Mit Dank und Gruß

    Essen