krankenversorgung bundesbahnbeamte

  • Hallo,
    trotz längerer Suche habe ich hierzu nichts weiter gefunden...
    Ich habe folgenden Fall bekommen:
    Ende Dez. 2010 Kostenübernahmeantrag von KH für Behandlungen aus 11/2007. Eine Kollegin hat dies abgelehnt und auf die KVB verwiesen mit dem Hinweis, diese könne bei uns dann einen Erstattungsanspruch geltend machen. Die KVB hat dann wohl auch gezahlt. Nun wurde ich gefragt, ob es stimmt, dass die KVB einen Erstattungsanspruch gegen uns hat bzw. ob wir die Rechnung des KH bezahlen sollen, wenn kein Erstattungsanspruch gegeben ist...
    Achso, es besteht eine Versicherung bei uns und eine Mitversicherung über den Ehepartner bei der KVB.
    Ich bin ja der Meinung, dass wir hätten zahlen müssen...

    Einen schönen Feierabend,
    M.