16. Juni 2011 um 15:06 #1 Hallo,es geht um die Implantation eines Ereignisrekorders (5-377.8). Die entsprechende OPS ist jedoch nicht im AOP-Katalog gelistet. Gibt es dennoch Möglichkeiten, diesen Eingriff ambulant abrechnen zu können?Viele Grüße und vielen Dank.mabu
16. Juni 2011 um 18:25 #2 Hallo mabu,ja die gibt es: VORHER Kostenübernahme beantragen, als EinzelentscheidungGKV: dann Abrechnung der EBM-Ziffern: 491/271/602/3096A/444/661A/5295/2015/204/75einfacher Satz + Rezeptierung/Rechnung des RekordersPKV: (§6 Abs 2=Analogabrechnung)GOÄ: 3/7/1/491/evtl. 271/602/3096A/444/661A/evtl. 5295 + 2015/204/70A/ danach 1/5/661A/75techn. Leistung 1,8-2,5fach ärztl. Leistung 2,5-3,5fach+ Abrechnung RekorderkostenGrußJ. Korsten