Kardiologischer Eingriff - AOP?

  • Hallo,

    es geht um die Implantation eines Ereignisrekorders (5-377.8). Die entsprechende OPS ist jedoch nicht im AOP-Katalog gelistet. Gibt es dennoch Möglichkeiten, diesen Eingriff ambulant abrechnen zu können?

    Viele Grüße und vielen Dank.

    mabu

  • Hallo mabu,

    ja die gibt es: VORHER Kostenübernahme beantragen, als Einzelentscheidung

    GKV:
    dann Abrechnung der EBM-Ziffern: 491/271/602/3096A/444/661A/5295/2015/204/75
    einfacher Satz + Rezeptierung/Rechnung des Rekorders

    PKV: (§6 Abs 2=Analogabrechnung)
    GOÄ: 3/7/1/491/evtl. 271/602/3096A/444/661A/evtl. 5295 + 2015/204/70A/
    danach 1/5/661A/75
    techn. Leistung 1,8-2,5fach ärztl. Leistung 2,5-3,5fach
    + Abrechnung Rekorderkosten


    Gruß
    J. Korsten