ZE60 und die OPS-Substitution

  • Ich habe mal eine Frage und Bitte um Eure Antworten. Folgendes: es handelt sich um eine Fallzusammenführung. Für Fall1 wurde der OPS 8-982.1 eingetragen (also ZE 60.01) und für Fall 2 der OPS 8-982.2 (also ZE 60.02). Nun ist in Anlage 5 beschrieben, dass es sich bei dem ZE 60.01, ZE 60.02 und ZE 60.03 bzw die jeweiligen OPS 8-982., 8-982.2 und 8-982.3 und OPS-Substituionen handelt. Wie wird nun abgerechnet? Heißt dies, dass bei den zwei kodierten Prozeduren (8-982.1 und 8-982.2) der höher bewerterte berechnet wird? Oder, oder ???

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    bei Fallzusammenlegung haben Sie Ihre Datensätze aus mehreren Fällen dahingehend anzupassen, dass er dem eines Falles entspricht. Hier ist dann folgende DKR zu beachten:

    P012d Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl
    Bestimmte Prozeduren des OPS, insbesondere aus Kapitel 6 und 8, werden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl unterschieden.
    Mengen- bzw. Zeitangaben sind zu addieren, die Summe ist einmal pro Aufenthalt zu kodieren (s.a. DKR P005 Multiple/Bilaterale Prozeduren (Seite 44)). Als Bezugsdatum ist aus pragmatischen Gründen der Tag der ersten Leistung zu wählen.

    Sie stornieren also die mehrfach dann im Datensatz auftauchenden Kodes aus 8-982 und berechnen aus den einzelnen Therapietagen den (neuen) Gesamtzeitraum mit entsprechendem (neuen) OPS-Kode und daraus resultierendem(einen) Zusatzentgelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde mir die DKR noch einmal durchlesen und hoffe es "schlauer" zu werden. Sollten für mich evtl. Fragen auftauchen, würde ich mich ggf. noch einmal melden.
    Beste Grüße