Hallo Mitleidende,
der MDK lehnt in seiner Begutachtung die Kodierung der Diagnose: M00.95 eitrige Arthritis, ab.
Therapie: Hüft-TEP bei Coxarthrose IV° incl. kompletter Synovektomie bei schwerer Synovialitis mit glasig aufgetriebenen Weichteilen, deshalb Pfannendebridement in septischer Strategie und Verwendung von Copal.. Intraoperativ Entleerung von trüben eitrigen Erguss. Intraoperativer Abstrich blieb jedoch mikrobiologisch steril.
In einem Forum fand ich zur Arthritis folgende Information:
[font='"']Ursache sind Bakterien, die entweder direkt (z. B. durch offene Verletzungen oder medizinische Maßnahmen wie eine Spritze ins Gelenk) in das betroffene Gelenk gelangen oder über die Blutbahn einwandern. Letzteres ist durch eine Infektionskrankheit an anderer Stelle (z.B. Tuberkulose, Mittelohr- oder Gehirnhautentzündung) möglich.
[/font]
"Kennzeichnend ist ein trüb-eitriger Erguss im betroffenen Gelenk." - Das war Anlass die Kodierung zu verwenden, auch wenn ein mikrobiologischer Nachweis fehlt. Außerdem wurde postoperativ eine Antibiose über 7 Tg. verabreicht.
In den SEG-4 ist dazu nichts beschrieben, auch in den Deutschen Kodierrichtlinien ist spezielll nichts zu finden, damit würden allein die Abrechnungsregelungen der DKR gelten.
Eine Diagnose ist als Nebendiagnose zu kodieren, wenn diagnostische Maßnahmen ergriffen wurden. Auf den Schweregrad der Diagnose oder den Umfang der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen komme es nicht an. Dies besagt im Übrigen auch ein BSG-Urteil aus 11/2010.
Leider finde ich keine gültige Leitlinie hierzu, kann mir jemand helfen, oder mir ggf. beipflichten??
Vielen Dank und sonnige Grüße aus dem Norden
HONK