10. August 2012 um 12:01 #1 BIN Neu hier Hallo, ist es rechtens wenn die Kasse die Zahlung der Aufwandpauschale nach der MDK Prüfung verweigert mit dem Hinweis auf eine nicht beantwortete Med. Begründung (§112).
13. August 2012 um 08:24 #2 Guten Morgen,Diese Diskussion hatten wir auch verschiedentlich. Da der 112er in der Regel keine Fristen formuliert, kann darauf m.E. nicht abgehoben werden.Grußmerguet