Knochenglättung bei Zahnextraktion = Teilprozedur?

  • Hallo zusammen,

    ich habe bereits das Forum durchsucht, aber nichts passendes gefunden.

    Bei einer Patientin werden 4 Zähne extrahiert aufgrund kariöser und parodontaler Zerstörung. Das Krankenhaus berechnet die OPS-Kodes 5-770.5 "Inzision (Osteotomie), lokale Exzision und Destruktion (von erkranktem Gewebe) eines Gesichtsschädelknochens (Dekortikation) (z. B. bei Kieferosteomyelitis)", 5-241.0 "Gingivaplastik: Lappenoperation" und 5-231.03 für die operative Zahnentfernung von mehreren Zähnen.

    Im OP-Bericht steht dazu nach der Entfernung der Zähne: Kürettage der Alveolen, Glättung der Knochenkanten durch Alveolotomie und nach Entlasungsschnittführung und Periostschlitzung speicheldichter Wundverschluss durch Verschiebelappenplastik.

    Welche Kodes dürfen überhaupt kodiert werden? ?( Ich bin der Meinung, dass der OPS-Kode 5-770.5 nicht zu kodieren ist, weil es als Teilprozedur nach der Zahnentfernung mit dazu gehört den Knochen zu glätten. Einen erheblichen Mehraufwand scheint es ebenfalls nicht gegeben zu haben.

    Der OPS-Kode für die Lappenplastik irritiert mich dann aber auch, da ich dort theoretisch das gleiche Argument hätte.

    Falls Informationen fehlen, bitte nachfragen. Ich hoffe, das alles vollständig ist. Ach ja: Eine ambulante Durchführung war bei der 81 Jahre alten Patientin aufgrund von mehreren Vorerkrankungen nicht möglich. Die VWD stellen wir nicht in Frage.

    Vielen Dank für schnelle Ratschläge! :D

    Einmal editiert, zuletzt von Caliope84 (23. August 2012 um 07:07)