Hallo zusammen,
ich habe bereits das Forum durchsucht, aber nichts passendes gefunden.
Bei einer Patientin werden 4 Zähne extrahiert aufgrund kariöser und parodontaler Zerstörung. Das Krankenhaus berechnet die OPS-Kodes 5-770.5 "Inzision (Osteotomie), lokale Exzision und Destruktion (von erkranktem Gewebe) eines Gesichtsschädelknochens (Dekortikation) (z. B. bei Kieferosteomyelitis)", 5-241.0 "Gingivaplastik: Lappenoperation" und 5-231.03 für die operative Zahnentfernung von mehreren Zähnen.
Im OP-Bericht steht dazu nach der Entfernung der Zähne: Kürettage der Alveolen, Glättung der Knochenkanten durch Alveolotomie und nach Entlasungsschnittführung und Periostschlitzung speicheldichter Wundverschluss durch Verschiebelappenplastik.
Welche Kodes dürfen überhaupt kodiert werden? Ich bin der Meinung, dass der OPS-Kode 5-770.5 nicht zu kodieren ist, weil es als Teilprozedur nach der Zahnentfernung mit dazu gehört den Knochen zu glätten. Einen erheblichen Mehraufwand scheint es ebenfalls nicht gegeben zu haben.
Der OPS-Kode für die Lappenplastik irritiert mich dann aber auch, da ich dort theoretisch das gleiche Argument hätte.
Falls Informationen fehlen, bitte nachfragen. Ich hoffe, das alles vollständig ist. Ach ja: Eine ambulante Durchführung war bei der 81 Jahre alten Patientin aufgrund von mehreren Vorerkrankungen nicht möglich. Die VWD stellen wir nicht in Frage.
Vielen Dank für schnelle Ratschläge!