Belegabteilung Abrechnung

  • Wir sind eine ambulante Klinik, die eine Kooperationsvertrag mit einer Klinik in der gleichen Stadt, die einer Belegabteilung unserer Fachrichtung unterhält. Wir haben aber in unserer Klinik eine Bettenstation, wo die "stationären" Patienten liegen.

    Es wird bei Patienten, die privatversichert sind, als Belegabteilung per DRG abgerechnet und die Operateurleistung gesondert per EBM. Die Patienten liegen aber meist nur über Nacht und haben somit nach Verweildauerkalkulation einer Aufenthalt eine GVVWD von 0 Tage. Dies ist sonst aber per DRG nicht abrechnungsfähig. Dennoch werden Belegabteilungrechnungen an die PKV gestellt und werden auch bezahlt. Gibt es hier potentielle Probleme für uns zukünftig? Es wird einen Abschlag vom vollen DRG-Betrag von unserem KIS abgezogen. Dennoch habe ich ein komisches Gefühl.

  • Hallo, Scotti,

    Die vollstationäre Behandlung richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit (§39 SGB V). Wenn also aus medizinischen Gründen ein Verbleib im KH erforderlich ist, ist es völlig in Ordnung, eine stationäre Abrechung nach DRG, ev. eben mit Abschlägen je nach entsprechender DRG vorzunehmen.
    Verstehe allerdings nicht, wieso hier Unterschiede zwischen PKV und GKV gemacht werden ?

    Grüße
    AnMa